KFZ Dahrlehnsabbuchungen verbuchen für Dummies

  • Hallo.


    Vorneweg: ich bin absolut neu hier und auch total unwissend.

    Ich habe die letzten zwei Jahre meine EÜR einfach mit Excel gemacht. Nun sind meine Firmenumsätze deutlich mehr geworden und ich wollte es nun mit WISO 2021 machen.


    Meine Hoffnung war, dass ich einfach jede Abbuchung auf meinem Firmenkonto nun nicht mehr nach Excel sondern ins Wiso übertrage, dass am Ende des Jahres mir WISO ausgibt, wie viel Geld ich fürs KFZ ausgegeben habe, als Privatentnahme, etc.


    Also habe ich mir die Software geholt und einfach eine neue EÜR angelegt.

    Ich begann nun die Buchungen von 2021 Januar einfach abzuarbeiten.


    Das begann mit der Frage nach "zu welchem Sachkonto gehört x". Doch hier habe ich durchs googlen immer eine vernüftige Antwort erhalten.
    Ich nehme an, dass durch das Buchen auf ein bestimmtes Sachkonto, Wiso erkennt, welche Kostenart dieses ist und man das am Ende des Jahres dann wunderbar in Elster übernehmen kann - oder?



    Nun, es gibt ein Problem welches ich nicht lösen kann:

    2020 kaufte ich mir, mitte des Jahres einen neuen PKW.

    Ich zahlte die MwST. an und lies die Restsumme als Dahrlehn bei der MB-Bank offen.


    In etwa so:


    60.000 € brutto.

    9.000 € Anzahlung.

    Rate nun 600 € mtl.


    Jeden Monat werden also 600 € von meinem Geschäftskonto abgebucht. Diese wollte ich nun bei Wiso erfassen unter:


    4500 Fahrzeugkosten.


    Jedoch wirft Wiso mir sofort eine Fehlermeldung:


    "Die KFZ Buchungen müssen differenziert in der EÜR ausgewiesen werden, dass ist mit Konto 4500 nicht möglich".


    Und nun bin ich schon überfragt.


    Wie muss ich vorgehen, dass die monatlichen Raten iHv 600 € sinnvoll erfasst werden?


    Das Auto habe ich bereits als Wirtschaftsgut erfasst und auch die Abschreibungen richtig eingetragen.


    Bitte für Doofies erklären und ohne große Abkürzungen.- Ich bin echt (noch) nicht fit in diesen Dingen.


    Danke!

  • Nein, die Darlehensrückzahlung ist reine Vermögensverchiebung. Nur der Zinsanteil geht in die EÜR ein (Konto Zinsen langfristig). Das Darlehen ist eine Verbindlichkeit, die sich nicht auf die EÜR auswirkt, weder als Einnahme noch als Ausgabe,

  • Nein, die Darlehensrückzahlung ist reine Vermögensverchiebung. Nur der Zinsanteil geht in die EÜR ein (Konto Zinsen langfristig). Das Darlehen ist eine Verbindlichkeit, die sich nicht auf die EÜR auswirkt, weder als Einnahme noch als Ausgabe,

    Okay, das bedeutet ich setze den gesamtem Kaufpreis direkt mit einem Mal ab oder wird dass dann durch die Abschreibungen abgegolten? LG

  • Das sind zwei unterschiedliche Sachverhalte! Die Anschaffungskosten eines Anlagegutes sind über die Nutzungsdauer zu verteilen und wirken sich daher in der EÜR immer nur in Höhe der AfA aus. Das Darlehen bzw. die Raten teilen sich auf in Rückzahlung und Zinsen und nur die Zinsen sind in der EÜR als Ausgabe anzugeben. Dafür bekommst du in der Regel von der finanzierenden Bank einen Zins-/Tilgungsplan.

  • Das sind zwei unterschiedliche Sachverhalte! Die Anschaffungskosten eines Anlagegutes sind über die Nutzungsdauer zu verteilen und wirken sich daher in der EÜR immer nur in Höhe der AfA aus. Das Darlehen bzw. die Raten teilen sich auf in Rückzahlung und Zinsen und nur die Zinsen sind in der EÜR als Ausgabe anzugeben. Dafür bekommst du in der Regel von der finanzierenden Bank einen Zins-/Tilgungsplan.


    Danke ihr beiden. dann Habe ich es verstanden. Kurzzum: Die Zinsen erfasse ich in der EÜR, da sie nicht Teil der Dahrlehnssumme sind und die Raten werden automatisch mit der Abschreibung abgegolten. Jetzt ist jedoch nur die Frage: Ich hab das KFZ auf 4 Jahre finanziert, aber auf 6 Jahre schreibe ich ihn ab. Ist das relevant? Danke:-)