Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt

  • Hallo,


    uns ist gerade erst aufgefallen, dass bei meinem Mann der Kinderfreibetrag das ganze Jahr nicht berücksichtigt wurde. Kann man das in der Steuererklärung irgendwo angeben oder muss man bzw. kann man den nachträglich geltend machen und wie ist es dann für dieses Jahr? Müssen wir das neu beantragen? Unser Sohn befindet sich seit letze, Jahr in einer Ausbildung.


    danke und viele Grüße

    Bibi1206

    • Offizieller Beitrag

    uns ist gerade erst aufgefallen, dass bei meinem Mann der Kinderfreibetrag das ganze Jahr nicht berücksichtigt wurde.

    Wann und wobei wurde der Kinderfreibetrag für was für ein Kind (Zahlkind?) nicht berücksichtigt?


    Den Kinderfreibetrag berücksichtigt man bei der Einkommensteuererklärung/-veranlagung über die Anlage Kind und die dort zu erklärenden Berücksichtigungsgründe. Das Kindergeld wird dabei für die Günstigerprüfung im Rahmen des Familienleistungsausgleichs immer in der maximal zustehenden Höhe berücksichtigt, auch wenn es tatsächlich gar nicht beantragt worden ist. Eine Nachzahlung des Kindergeldes durch die Kindergeldstelle ist nur in einem ganz eng begrenzten Zeitraum bei der Kindergeldstelle zu beantragen.

  • Auf den Monatsabrechnungen sowie auf der Lohnsteuerbescheinigung steht normalerweise das zu berücksichtigende Kind. Dort steht aber kein Kind mehr drin

    Danke und viele Grüße

  • Da solltet ihr beim Arbeitgeber nachfragen - möglicherweise ist Sohnemann älter als 18 und das FA hat über ElStAM keinen Freibetrag mehr gemeldet. Und die AG dürfen nur nach den vom Finanzamt gelieferten Daten abrechnen.

  • Danke für die Antwort.

    Genau er ist über 18 aber in der Ausbildung.

    Wird das denn bei der Lohnsteuererklärung dann mit berücksichtigt? Kindergeld bekommen wir ja noch für ihn.


    danke und viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Wird das denn bei der Lohnsteuererklärung dann mit berücksichtigt?

    Du kannst doch deine ELStAM-Daten, die dem Arbeitgeber vorliegen, insoweit selber überprüfen.: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen


    Abgesehen davon sollte alles in der monatlichen Lohnsteuerabrechnung Deines Arbeitgebers ersichtlich sein.


    Und: für 2020:

    Den Kinderfreibetrag berücksichtigt man bei der Einkommensteuererklärung/-veranlagung über die Anlage Kind und die dort zu erklärenden Berücksichtigungsgründe.