Feststellungserklärung Vermietung - Keine Einkünfte im Steuerjahr

  • Hallo zusammen,


    ich habe sowohl die SuFu hier im Forum, als auch die Hilfe der von Steuer:Mac bemüht und leider keine Antwort gefunden.

    Vorneweg, die inhaltlichen Fragen kann ich glücklicherweise mit Angehörigen der steuerberatenden Berufe diskutieren (Dank sei einer großen Familie). Nur leider benutzen die leider nicht die Wiso Steuersoftware.


    Mein Problem bzw. meine Frage: Wir haben ein Haus gekauft und wollen dieses vermieten, im vergangenen Steuerjahr 2020 war dies aber noch nicht vermietet. Es sind lediglich Kosten angefallen, da die Immobilie erst einmal erworben und in vermietbaren Zustand gebracht werden musste. An der Stelle wo in Wiso Steuer:Mac 2021 nun Mieten und sonstige Einnahmen (in der Feststellungserklärung) angegeben werden müssen, schreibe ich natürlich konsequent 0€. Das moniert mir das Programm umgehend mit der tiefroten Warnung und ich bin mir nun unsicher: muss ich das in der Software irgendwie anders noch erkenntlich machen, dass es zwar die Absicht der Vermietung aber eben noch keine bestehende Vermietung gibt?


    Vielen Dank und schöne Grüße

    Moe

    • Offizieller Beitrag

    An der Stelle wo in Wiso Steuer:Mac 2021 nun Mieten und sonstige Einnahmen (in der Feststellungserklärung) angegeben werden müssen, schreibe ich natürlich konsequent 0€. Das moniert mir das Programm umgehend mit der tiefroten Warnung und ich bin mir nun unsicher:

    Und welchen Hinweistext liefert Dir das Programm dazu? Genau deshalb fragen wir immer nach bereinigten Screens, die man als potentieller Hilfesteller bei dieser Fragestellung eigentlich zwingend benötigt. Oft ist es auch nur eine noch erforderliche OK-Bestätigung ("ignorieren").


    muss ich das in der Software irgendwie anders noch erkenntlich machen, dass es zwar die Absicht der Vermietung aber eben noch keine bestehende Vermietung gibt?

    Dem FA wirst Du es in jedem Fall erläutern müssen.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort!


    Danke für den Hinweis, daran hätte ich natürlich denken sollen. Das konkrete Problem war, dass ich unter "Flächen & Nutzung" die tatsächliche Fläche der Immobilie angegeben habe (die Überschrift dort "vermietet" habe ich leider überlesen gehabt) und dem Programm ist somit ein Fehler in der Logik aufgefallen.


    Wenn ich hier nun unter "Flächen & Nutzung" alles angebe, wie es ist, da in 2020 NOCH nichts vermietet war, sieht das so aus:


    Er zeigt mir dann aber folgenden Fehler an:



    Zumindest was die Einnahmen angeht, hat das Programm aber dann mit den 0€ kein Problem mehr.


    Hat hier jemand vielleicht schon gleiches Problem bzw. Sachverhalt gehabt?

    Seit 01.01.2021 ist das Objekt vermietet FYI.


    Viele Grüße und besten Dank

    • Offizieller Beitrag

    Zumindest was die Einnahmen angeht, hat das Programm aber dann mit den 0€ kein Problem mehr.

    Was sollte denn da bei ausschließlich vorweggenommenen Werbungskosten denn auch stehen?


    Hat hier jemand vielleicht schon gleiches Problem bzw. Sachverhalt gehabt?

    Ist doch der Standardfall bei vorweggenommenen Werbungskosten.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…arch/&q=vermietung+vorweg

  • Angaben zu den Flächen solltest du ja machen können, die existieren ja schon. Nutzung ist 100% Leerstand. Und dies ist keine Fehlermeldung, sondern ein HInweis, den du durch Anklicken des Kästchens auch "eliminieren" kannst.

    • Offizieller Beitrag

    Angaben zu den Flächen solltest du ja machen können, die existieren ja schon. Nutzung ist 100% Leerstand. Und dies ist keine Fehlermeldung, sondern ein HInweis, den du durch Anklicken des Kästchens auch "eliminieren" kannst.

    Er muss es doch sowieso gesondert erläutern, von daher eigentlich vollkommen egal. In der Begründung kann er alle entsprechenden daten nennen und im besten Fall dem Begleitschreiben gleich die Kopien der Mietverträge mitschicken. Im Zweifel wird das insoweit vorläufig nach § 165 Absatz 1 AO beschieden.

  • Angaben zu den Flächen solltest du ja machen können, die existieren ja schon. Nutzung ist 100% Leerstand. Und dies ist keine Fehlermeldung, sondern ein HInweis, den du durch Anklicken des Kästchens auch "eliminieren" kannst.

    "Fehlermeldung" war falsch bezeichnet, sorry!


    Aber genau wie du es sagst, wollte ich es eigentlich machen und habe mir so die Logik des Programms auch vorgestellt: Ich gebe Objektdaten wie z.B. Größe in qm an und dann zusätzlich den Status der Vermietung, Aufteilung, etc. Aber nach der bloßen Fläche wird nicht gefragt, ich kann nur angeben, wie viel qm für welche Zwecke jeweils vermietet sind (was in allen Fällen aktuell bei mir 0 ist für 2020).


    Aber ich verstehe es so, dass das einfach eine Meldung ist, die ich ignorieren muss und im Begleitschreiben oder auf Nachfrage vom FA schriftlich erklären werde. Ich dachte nur, dass so ein Fall sicher sehr häufig vorkommt und man es entsprechend in der Feststellungserklärung auch so angeben kann.


    Viele Grüße und besten Dank

  • Die Fläche gibst du doch schon ein, wenn du das Gebäude anlegst! Nicht erst bei der Nutzung.

    • Offizieller Beitrag

    Aber ich verstehe es so, dass das einfach eine Meldung ist, die ich ignorieren muss und im Begleitschreiben oder auf Nachfrage vom FA schriftlich erklären werde.

    Dein Programm hat eine Benutzerführung, die ja auch prüft, ob Du evtl. eine Angabe versehentlich vergessen hast. Das sehe ich durchaus positiv und sollte eigentlich jede gute Software so machen. Das hat nichts mit den gesonderten Erläuterungen/Begründungen zu tun, die das FA darüber hinaus zu dem grundsätzlichen Sachverhalt benötigt.


    Ich dachte nur, dass so ein Fall sicher sehr häufig vorkommt und man es entsprechend in der Feststellungserklärung auch so angeben kann.

    Man kann vorweggenommene Werbungskosten (wie auch Betriebsausgaben) sicherlich nicht als Regelfall bezeichnen. Abgesehen davon lassen sich all diese Fälle mit ein bisschen Kreativität lösen.


    Im Übrigen kann jedes Steuerprogramm nur mit den Kennzahlen arbeiten, die das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung auch zur Verfügung stellt.

  • Die Fläche gibst du doch schon ein, wenn du das Gebäude anlegst! Nicht erst bei der Nutzung.

    Aber wo? Ich arbeite mit Wiso Steuer Mac 2021 und werde in allen sichtbaren Feldern zur Objektbeschreibung nach vermieteter Fläche gefragt.


  • Ich sehe den Hinweis auf Logikfehler bei den Eingaben auch als absolut sinnvoll. Aber der von mir beschriebene Fall dürfte bei jedem Immobilienkäufer in Deutschland auftreten, der ein Objekt neu erwirbt und erst einmal sanieren muss, der Erwerb über den Jahreswechsel fällt, eine Bestandsimmobilie sanieren muss und sich dies über ein ganzes Steuerjahr zieht, etc. - so selten sind diese Fälle sicherlich nicht. Aber das wäre jetzt nur meine persönliche Meinung.


    Sicherlich kann es da auch an ELSTER etc. liegen. Ich für meinen Fall halte das für nicht besonders intuitiv gelöst.

  • Ich gehe davon aus, dass steuer:mac hier nicht groß von steuer:sparbuch abweicht, daher hier zwei Fotos. Gleich bei der Anlage legst du die Gesamtfläche fest und gibst dann an, wieviel davon vermietet.

    Hi Neida,


    vielen Dank für deine Screenshots!
    Genau so, sieht es bei mir auch aus. Nur sind beide Angaben ja nicht zu 100% korrekt, da aktuell 0qm vermietet sind und 0qm unentgeltlich überlassen bzw. eigengenutzt sind. Es fehlt also eigentlich die dritte Option: X qm für Vermietungs- oder Verpachtungszwecke derzeit aber frei.


    Gebe ich dort bei "vermietete Fläche" etwas an, moniert mir das Programm (vollkommen zu Recht, ob der Angabe) später die 0€ Einnahmen.


    Ich nehme als Conclusio mit: in diesem Fall ist eine Abgabe ohne rotem Hinweis von Wiso nicht möglich und man muss den Sachverhalt im Begleitschreiben erläutern oder auf Nachfrage vom FA.


    Viele Grüße & besten Dank

  • Dann ist doch mein Eintrag richtig! Eigennutzung (und kostenfreie Vermietung ist wie Eigennutzung zu behandeln) ist 0, also hast du 0 % vermietet!

  • Dann ist doch mein Eintrag richtig! Eigennutzung (und kostenfreie Vermietung ist wie Eigennutzung zu behandeln) ist 0, also hast du 0 % vermietet!

    Hallo neida,


    das interpretiere ich anders, da die Immobilie weder von mir selbst, noch von anderen aktuell bewohnt wird - auch nicht kostenfrei. Vielmehr wurde sie in 2020 in einen vermietbaren Zustand gebracht nach Kauf (ebenfalls in 2020) um sie ab 2021 zu vermieten. Dieser Fall wird weder durch "vermietete Fläche" noch "Eigengenutzt oder unentgeltlich überlassen" abgedeckt.


    Würde man die Fläche zudem bei zweiterer Option angeben, so wären die Werbungskosten für die Immobilie nicht abzugsfähig und ich schösse mir ins eigene Bein:


    Viele Grüße

    Moritz

  • Da gibt es aber keinen Interpretationsspielraum! Die Wohnung war nicht vermietet - und damit 0% Vermietanteil. Leerstand geht auf deine Kosten. Du hast keine vermietete Fläche im Jahr 2020.

  • Da gibt es aber keinen Interpretationsspielraum! Die Wohnung war nicht vermietet - und damit 0% Vermietanteil. Leerstand geht auf deine Kosten. Du hast keine vermietete Fläche im Jahr 2020.

    Richtig, aber eben auch keinen kostenlos überlassenen oder selbstgenutzten Zustand. Daher beides 0 und im Begleitschreiben erklären - so habe ich zumindest miwe4 hier auch verstanden, denn alles andere wäre nicht 100% korrekt.


    Viele Grüße

  • Leerstand ist immer Selbstnutzung. Die Größe (qm-Angaben) ist auch notwendig, weil das Finanzamt auch die Aufteilung der Anschaffungskosten überprüft.

    Leerstand = kein Weiterverrechnung von Kosten auf Mieter möglich, damit trägt der Vermieter die Kosten. Ob du darin wohnst oder nicht, spielt doch überhaupt keine Rolle für die Frage, ob Vermietung oder Selbstnutzung. Auch wenn Angehörige ohne Miete darin wohnen würden, wäre es steuerlich Selbstnutzung und damit ist die Angabe der Gesamtfläche immer möglich! Die vermietete Fläche ist hier nun einmal 0, weil eben nichts vermietet wurde und nur das wird gefragt.

  • Leerstand ist immer Selbstnutzung. Die Größe (qm-Angaben) ist auch notwendig, weil das Finanzamt auch die Aufteilung der Anschaffungskosten überprüft.

    Leerstand = kein Weiterverrechnung von Kosten auf Mieter möglich, damit trägt der Vermieter die Kosten. Ob du darin wohnst oder nicht, spielt doch überhaupt keine Rolle für die Frage, ob Vermietung oder Selbstnutzung. Auch wenn Angehörige ohne Miete darin wohnen würden, wäre es steuerlich Selbstnutzung und damit ist die Angabe der Gesamtfläche immer möglich! Die vermietete Fläche ist hier nun einmal 0, weil eben nichts vermietet wurde und nur das wird gefragt.

    Hi Nesciens,


    Zu deinem ersten Satz: würde dann bei der Angabe von Selbstnutzung nicht den Anspruch verlieren die Anschaffungskosten abzusetzen? Grunderwerbssteuer, etc.? Das ist jetzt zwar eine inhaltliche Frage, aber ich verstehe sonst den Punkt mit der Angabe vermietet/selbstgenutzt nicht, denn mit der Absicht der Vermietung müsste ich das alles absetzen dürfen, auch wenn das Gebäude leer steht - so zumindest mein aktueller Kenntnissstand.

  • würde dann bei der Angabe von Selbstnutzung nicht den Anspruch verlieren die Anschaffungskosten abzusetzen?

    sicherlich nicht, denn du kannst auf die Vermietungsabsicht verweisen. Die kannst du dann im Folgejahr mit der Vermietung oder entsprechenden Bemühungen zu vermieten, nachweisen.