Nicht absetzbare Kosten/Werbungskosten als Sonderausgaben angeben

  • Hallo, ich erstelle aktuell meine erste Steuererklärung und ich habe eine ganz grundsätzliche (eher rechtliche) Frage, die ich bisher nicht über die Suchfunktion/Google beantworten konnte:


    Ich bin mir bei verschiedenen Kosten nicht sicher, ob ich sie als Sonderausgaben absetzten darf. Muss ich mich (aus rechtlicher Sicht) umfassend darüber informieren, welche Kosten ich als Sonderausgaben angeben darf? Das heißt: Mach ich mich strafbar, falls ich unwissentlich einen Kostenpunkt als Sonderausgaben angebe (bzw. versuche Kosten als Sonderausgaben abzusetzen, welche gar nicht absetzbar sind)? Oder wird mir im Zweifel einfach nichts erstattet?


    Konkret geht es darum, dass ich im Frühjahr 2020 mein Studium beendet habe und einige Kosten gerne als Sonderausgaben angeben würde, da meine Werbungskosten in keinem Fall die Pauschale von 1000€ übersteigen würden. Bei einigen Kosten (z.B. Promotionskosten) lese ich jedoch immer wieder verschiedene Ausführungen darüber, ob diese nur als Werbungskosten oder auch als Sonderausgaben absetzbar sind. Ich möchte mich natürlich auf keinen Fall strafbar machen.



    Vielen Dank!!!

    • Offizieller Beitrag

    Wir dürfen hier keine Rechtsberatung machen. Ebensowenig ist dem Forum nach dem StBerG eine Steuerberatung nicht gestattet.


    Fakt ist, dass Du mit Abgabe der Erklärung darlegst, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben gemacht zu haben. Was das FA bei (wissentlich) falschen Angaben macht, ist vom Einzelfall abhängig.


    Wie der Ansatz bei einem Erststudium zu erfolgen hat und welcher Ansatz bei einem Zweitstudium möglich ist, scheint Dir ja offensichtlich bekannt zu sein und ist zudem durch die Rechtsprechung bekanntermaßen gerade erst abschließend geklärt worden. Der Arbeitnehmerpauschbetrag kommt davon abgesehen ja nur bei Vorliegen entsprechender Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit zum Tragen..

  • Vielen Dank für die Antworten!


    Falls es missverständlich war: Ich möchte natürlich weder wissentlich noch unwissentlich falsche Angaben machen! Und mir ist natürlich klar, dass man sich keine Kosten ausdenken kann oder z.B. sein privates Notebook nicht als Arbeitsutensil angeben darf etc.


    Es ging mir eher um tatsächlich im Rahmen des Studiums/Arbeit angefallene Kosten, bei denen ich mir auch nach ausgiebigerer Rechereche nicht sicher bin, ob und wie/wo ich sie absetzen darf: Ob ich bei dieser Unsicherheit einfach versuchen darf, diese als z.B. Sonderkosten geltend zu machen und das Finanzamt im Zweifel einfach darauf verweist, dass man solche Kosten nicht absetzten darf oder ob ich mich damit zum Straftäter mache. Ich kann aber natürlich verstehen, dass hier keine Rechtsberatung bzw. Antwort auf die Frage stattfinden kann.


    Für mich bedeutet das als "Anfänger" erstmal, dass ich Kosten, bei denen ich mir bezüglich der Absetzbarkeit nicht sicher bin, lieber nicht versuche geltend zu machen. Hätte ja auch sein können, dass es vollkommen üblich und auch aus Sicht des Finanzamtes legitim ist, dass Privatpersonen manchmal aus Unwissenheit Kosten angeben, welche am Ende doch nicht absetzbar sind...


    Vielen Dank auch nochmal für den Link zum Thema Studienkosten und den Hinweis zur aktuellen Rechtssprechung zum Thema Erst/Zweitstudium (kannte ich allerdings - wie richtig vermutet- tatsächlich schon).

  • Der Ansatz als Werbungskosten geht übrigens dem Ansatz als Sonderausgaben vor und schließt damit eigentlich Sonderausgaben aus.

    • Offizieller Beitrag

    Der Ansatz als Werbungskosten geht übrigens dem Ansatz als Sonderausgaben vor und schließt damit eigentlich Sonderausgaben aus.

    Betrifft aber nur das Zweitstudium. Kosten für ein Erststudium sind zwingend im Rahmen der Sonderausgaben zu erklären.