Notar- und Grundbuchkosten beim Erwerb einer Mietwohnung absetzen

  • Hallo,


    ich möchte die Notar- und Grundbuchkosten beim Erwerb einer Mietwohnung in Anschaffungsnebenkosten und Geldbeschaffungskosten aufteilen. Da die Rechnungen nicht im gleichen Jahr des Erwerbs und Übergabe eingegangen sind, möchte ich auch auf Nummer sicher gehen, dass sie in die Steuererklärung für das richtige Jahr eingetragen werden.


    Ich habe mich hier im Forum und im Internet schlau gemacht und möchte hier nochmal meine Vorgehensweise vorstellen und fragen ob ich alles richtig verstanden habe.

    Ich habe die Wohnung zwecks Vermietung im Jahr 2020 Erworben und die Übergabe fand auch im gleichen Jahr statt.


    Ich habe folgende Rechnungen im Jahr 2020 erhalten:


     




    Wenn ich das richtig verstanden habe gehören alle Kosten die in beiden Rechnungen aufgeführt sind, mit Ausnahme der Position Rangbescheinigung, als Anschaffungsnebenkosten in die AfA im Jahre 2020. Die Kosten für die Rangbescheinigung werden ebenfalls im Jahr 2020 eingetragen aber als Geldbeschaffungskosten und sind daher sofort absetzbar.


    Im Jahr 2021 habe ich dann die Rechnung erhalten:





    Hier kann ich die beiden Positionen:


    -Eintragung einer Grundschuld

    -Gebühr für die Löschung einer Vormerkung


    als Geldbeschaffungskosten, im Jahr 2021 sofort absetzen.


    Die restlichen Positionen kann ich schon im 2020 als Anschaffungsnebenkosten der AfA zuschreiben.


    Ich hoffe ich habe es richtig verstanden und bin für jede Kritik/Hilfe dankbar.


    Grüße

    Bero

    • Offizieller Beitrag

    Welche Kosten wie zu behandeln sind, das sagt Dir doch das Programm ganz genau, wenn Du die entsprechende Zeile der jeweiligen Eingabemaske anklickst. Dazu gibt es dann die kleinen erläuternden Fragezeichen sowie die rechtsseitigen Erläuterungen.


    Und bei den Rechnungen musst Du dann eben unter Berücksichtigung des § 11 EStG die in Zusammenhang Zusammenhang mit der Finanzierung stehenden Kosten abgrenzen. Diese eben zu unterscheiden von den Anschaffungsnebenkosten.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Dies habe ich bereits getan und bin zum Entschluss gekommen, dass meine oben beschriebene Vorgehensweise richtig sein sollte.


    Ich habe mir durch diesen Beitrag eine schnelle Überprüfung dieser erhofft, um sicher zu gehen, dass alles richtig ist.


    Außerdem hoffe ich, andere Nutzer die eine ähnliche Frage haben, mit diesem Beitrag, der als Anleitung zum Aufspalten der Notar- und Grundbuchkosten dienen könnte, zu helfen.


    Ich wäre Ihnen außerdem sehr dankbar, wenn Sie meine Frage zum Zeitpunkt der Eintragung in der Steuererklärung kommentieren könnten.


    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe.


    Liebe Grüße

    Bero

  • Ich habe den Ursprünglichen Beitrag nochmal ergänzt (Beurkundungsverfahren Grundschuld zu den sofort absetzbaren Geldbeschaffungskosten hinzugefügt) bitte beziehen Sie sich bei den Antworten auf diesen, aktualisierten Beitrag.


    Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.


    Liebe Grüße

    Bero

  • Kosten, die 2021 bezahlt wurden, erhöhen erst 2021 als nachträgliche Anschaffungskosten die AfA-Grundlage

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Also nochmal zusammengefasst:


    Absetzbar im Jahr 2020:


    AfA


    -Beurkundungsverfahren: Kaufvertrag

    -Vollzugsgebühr

    -Betreungsgebühr


    Geldbeschaffungskosten


    -Beurkundungsverfahren: Grundschuld

    -Rangbescheinigung


    Absetzbar im Jahr 2021:


    AfA


    -Eintragung einer Auflassungsvormerkung

    -Eintragung eines Eigentümers

    -Katastergebühr

    -Gebühr für die Löschung einer Vormerkung


    Geldbeschaffungskosten


    -Eintragung einer Grundschuld


    Ist alles so richtig?


    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.


    Grüße

    Bero

  • Ein grundlegender Fehler ist immer noch in deinen Berechnungen: wo bleibt die Aufteilung der (nachträglichen) AHK auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits? Nicht alles gehört zum Gebäude und kann über die AfA abgesetzt werden.

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Sie haben recht ich hätte es deutlicher schreiben sollen.

    Alle Kosten die in die AfA Berechnung kommen, werden entsprechend auf Grundstück und Gebäude aufgeteilt.

    In die AfA kommen NUR die Kosten, die auf das Gebäude anfallen.


    Die Geldbeschaffungskosten werden voll angesetzt.


    Mir ging es eher um die Aufteilung der einzelnen Positionen auf die AfA und die Geldbeschaffungskosten.


    Habe ich in diesem Punkt alles richtig gemacht?


    Liebe Grüße

    Bero

    • Offizieller Beitrag

    Habe ich in diesem Punkt alles richtig gemacht?

    Dir ist aber schon klar, dass dem Forum nach dem StBerG eine Steuerberatung nicht gestattet ist, oder? Du hast doch Dein Sparbuch, das Dir alle erforderlichen Informationen liefert und hinsichtlich der Bedienung bestehen ja nun anscheinend keine Fragen mehr. Man muss auch mal etwas selber entscheiden oder dann eben die Hilfe eines Profis in Anspruch nehmen.