Hallo,
ich möchte die Notar- und Grundbuchkosten beim Erwerb einer Mietwohnung in Anschaffungsnebenkosten und Geldbeschaffungskosten aufteilen. Da die Rechnungen nicht im gleichen Jahr des Erwerbs und Übergabe eingegangen sind, möchte ich auch auf Nummer sicher gehen, dass sie in die Steuererklärung für das richtige Jahr eingetragen werden.
Ich habe mich hier im Forum und im Internet schlau gemacht und möchte hier nochmal meine Vorgehensweise vorstellen und fragen ob ich alles richtig verstanden habe.
Ich habe die Wohnung zwecks Vermietung im Jahr 2020 Erworben und die Übergabe fand auch im gleichen Jahr statt.
Ich habe folgende Rechnungen im Jahr 2020 erhalten:
Wenn ich das richtig verstanden habe gehören alle Kosten die in beiden Rechnungen aufgeführt sind, mit Ausnahme der Position Rangbescheinigung, als Anschaffungsnebenkosten in die AfA im Jahre 2020. Die Kosten für die Rangbescheinigung werden ebenfalls im Jahr 2020 eingetragen aber als Geldbeschaffungskosten und sind daher sofort absetzbar.
Im Jahr 2021 habe ich dann die Rechnung erhalten:
Hier kann ich die beiden Positionen:
-Eintragung einer Grundschuld
-Gebühr für die Löschung einer Vormerkung
als Geldbeschaffungskosten, im Jahr 2021 sofort absetzen.
Die restlichen Positionen kann ich schon im 2020 als Anschaffungsnebenkosten der AfA zuschreiben.
Ich hoffe ich habe es richtig verstanden und bin für jede Kritik/Hilfe dankbar.
Grüße
Bero