Kosten für Monatsticket werden vom Programm nicht erkannt und eingerechnet

  • Hallo in die Runde,


    ich habe ein Problem mit der Erfassung meiner "Pendlerkosten":


    Situation: Meinen Arbeitsweg lege ich komplett über die öffentlichen Verkehrsmittel zurück. Dafür habe ich ein Job-Ticket, welches ich monatlich bezahle.

    Problem: In meiner Steuererklärung für 2020 habe ich meine Job-Ticket-Kosten erfasst. Das Programm prüft - wie gewohnt - ob Entfernungspauschale oder tatsächliche Kosten anzusetzen sind. Da die tatsächlichen Kosten überwiegen, werden diese unter "Anzusetzende Aufwendungen" aufgeführt.

    --> In der Gesamtübersicht meiner Werbungskosten wird der entsprechende Posten "Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale)" dann jedoch mit 0,-€ angezeigt?!


    Ich habe daher nochmal alle Einträge bei "Wege zur Arbeit" gelöscht und neu eingetragen. Das Problem bleibt leider bestehen.


    Im Jahr davor in der Steuererklärung für 2019 war die persönliche Situation gleich und das Programm hat die Kosten korrekt angezeigt.


    Hatte jemand von Euch vergleichbare Probleme und kann mir weiterhelfen?


    VG

    Patt

    • Offizieller Beitrag

    --> In der Gesamtübersicht meiner Werbungskosten wird der entsprechende Posten "Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale)" dann jedoch mit 0,-€ angezeigt?!

    Bei mir alles ganz normal. Stellt sich z.B. die Frage nach steuerfreien AG-Erstattungen.



    Ansonsten müsste man einmal die diversen bereinigten Screens sehen.

  • Danke für deine Antwort, ich habe eben mal in die Formularansicht bzw. LSB 2020 geschaut


    Bei mir werden "steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind" in der Lohnsteuerbescheinigung für 2020 ausgewiesen.

    Wenn ich das richtig verstehe, müsste darunter auch der Zuschuss meines AGs zu meinem Job-Ticket zählen. D.h. es werden erst Aufwendungen in der Steuererklärung erfasst, die über dem Betrag der steuerfreien AG-Leistungen liegen, korrekt?

    • Offizieller Beitrag

    D.h. es werden erst Aufwendungen in der Steuererklärung erfasst, die über dem Betrag der steuerfreien AG-Leistungen liegen, korrekt?

    Nein, erfasst werden die alle. Und in der Berechnung zur Anlage N wird dann die Entfernungspauschale oder die höheren tatsächlichen Kosten ÖPNV berücksichtigt abzüglich der steuerfrei bzw. pauschalbesteuert durch den AG erstatteten Beträge. Daraus ergeben sich dann die verbleibenden Werbungskosten bzw. die nachzuversteuernden Beträge (Erhöhung einkommensteuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn).


    Alles aus der Erläuterung zur Anlage N zu ersehen (siehe obiger Screen).