Guten Tag,
leider konnte ich zu den beiden o.g. Themen keine Antwort finden und stelle daher diese Fragen ins Forum.
Hintergrund: Ich bin bei einem IT-Systemhaus als System Engineer angestellt welches in ganz Deutschland Zweigstellen hat, die auch über sog. Flex-Arbeitsplätze verfügen.
In meinem Arbeitsvertrag steht als Arbeitsort "Arbeitsort ist Heimatadresse". Je nach Auftrag arbeite ich dann entweder beim Kunden vor Ort oder Remote von zu Hause aus.
Im Jahre 2020 habe ich nun seit März von Zuhause aus gearbeitet. (wegen Corona) .
Ich würde natürlich gerne mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, möchte aber vorher zwei Fragen klären:
1.) Arbeitsplatz
Bei meinem letzten Versuch mein Arbeitszimmer abzusetzen kam direkt die Nachfrage vom Finanzamt, ob der Arbeitgeber mir keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.
Frage: Muss ich das wirklich nachweisen wenn in meinem Arbeitsvertrag als Arbeitsort "Arbeitsort ist Heimatadresse" steht?
2.) Arbeitsplatz beim Arbeitgeber
Wie oben beschrieben hat mein AG verschiedene Zweigstellen mit Flex-Arbeitsplätzen. Ob man da einen Platz ergattern kann weiß man erst wenn man vor Ort ist. Zudem sind die Zweigstellen 49KM, 69KM und 87 KM ( zu dieser Zweigstelle gehöre ich organisatorisch) entfernt.
Frage: Gibt es eine "zumutbare Entfernung" bis zu der das Finanzamt verlangen kann, dass man diesen Arbeitsort aufsucht oder spielt Entfernung keine Rolle?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
VG
Michael