Arbeitszimmer: Fragen zum "Arbeitsort Heimatadresse" und zur zumutbaren Entfernung eines Arbeitsplatzes beim Arbeitgeber

  • Guten Tag,


    leider konnte ich zu den beiden o.g. Themen keine Antwort finden und stelle daher diese Fragen ins Forum.


    Hintergrund: Ich bin bei einem IT-Systemhaus als System Engineer angestellt welches in ganz Deutschland Zweigstellen hat, die auch über sog. Flex-Arbeitsplätze verfügen.

    In meinem Arbeitsvertrag steht als Arbeitsort "Arbeitsort ist Heimatadresse". Je nach Auftrag arbeite ich dann entweder beim Kunden vor Ort oder Remote von zu Hause aus.

    Im Jahre 2020 habe ich nun seit März von Zuhause aus gearbeitet. (wegen Corona) .


    Ich würde natürlich gerne mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, möchte aber vorher zwei Fragen klären:


    1.) Arbeitsplatz

    Bei meinem letzten Versuch mein Arbeitszimmer abzusetzen kam direkt die Nachfrage vom Finanzamt, ob der Arbeitgeber mir keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.

    Frage: Muss ich das wirklich nachweisen wenn in meinem Arbeitsvertrag als Arbeitsort "Arbeitsort ist Heimatadresse" steht?


    2.) Arbeitsplatz beim Arbeitgeber

    Wie oben beschrieben hat mein AG verschiedene Zweigstellen mit Flex-Arbeitsplätzen. Ob man da einen Platz ergattern kann weiß man erst wenn man vor Ort ist. Zudem sind die Zweigstellen 49KM, 69KM und 87 KM ( zu dieser Zweigstelle gehöre ich organisatorisch) entfernt.

    Frage: Gibt es eine "zumutbare Entfernung" bis zu der das Finanzamt verlangen kann, dass man diesen Arbeitsort aufsucht oder spielt Entfernung keine Rolle?


    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    VG

    Michael

    • Offizieller Beitrag

    1.) Arbeitsplatz

    Bei meinem letzten Versuch mein Arbeitszimmer abzusetzen kam direkt die Nachfrage vom Finanzamt, ob der Arbeitgeber mir keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.

    Frage: Muss ich das wirklich nachweisen wenn in meinem Arbeitsvertrag als Arbeitsort "Arbeitsort ist Heimatadresse" steht?

    Warum sollte das FA nicht nachfragen dürfen? Die müssen Deine Angaben ggf. sogar überprüfen.

    § 85 AO ff

    § 88 AO


    2.) Arbeitsplatz beim Arbeitgeber

    Wie oben beschrieben hat mein AG verschiedene Zweigstellen mit Flex-Arbeitsplätzen. Ob man da einen Platz ergattern kann weiß man erst wenn man vor Ort ist. Zudem sind die Zweigstellen 49KM, 69KM und 87 KM ( zu dieser Zweigstelle gehöre ich organisatorisch) entfernt.

    Frage: Gibt es eine "zumutbare Entfernung" bis zu der das Finanzamt verlangen kann, dass man diesen Arbeitsort aufsucht oder spielt Entfernung keine Rolle?

    Die Entfernung spielt keinerlei Rolle.

  • <<Warum sollte das FA nicht nachfragen dürfen? Die müssen Deine Angaben ggf. sogar überprüfen.

    § 85 AO ff

    § 88 AO>>

    Danke für die schnelle Antwort. Was heißt "dürfen"... Die Frage die im Raum steht ist ja die: Stellt mir der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung? Und die Antwort steht meiner Meinung nach in meinem Arbeitsvertag: Nein, der Arbeitsort ist meine Heimadresse! Das ist keine Angabe die ich selber mache und die das FA dann auch gerne anzweifeln darf. Das ist Teil meines Arbeitsvertrags und wird sich ja auch nicht ändern wenn der AG das noch mal auf ein anderes Stück Papier schreibt.

    Zudem entspricht das ja auch der Realität. Ich kann zwar in die nächste Zweigstelle fahren aber mit hoher Wahrscheinlichkeit sind dann die angebotenen "Flex-Arbeitsplätze" alle belegt. Also nein, der AG stellt mir keinen festen Arbeitsplatz zur Verfügung. Es gibt einen Pool von Arbeitsplätzen aber es ist gibt keinen Arbeitsplatz, der für mich ganz persönlich bereitgestellt wird.


    Ich finde die zweite Frage eigentlich auch weitaus interessanter.

    Macht es Sinn mich 89 KM (eine Strecke) zu der mir zugeordneten Arbeitsstätte fahren zu lassen, damit ich mich dann vor dort aus Remote bei einem Kunden einwähle... Etwas was ich auch von Zuhause machen kann. Stattdessen generiere ich jährlich absetzbare Fahrtkosten in Höhe von mindestens 4700 € (150Tage * 89 KM * 0,35€ Kilometerpauschale). Wenn ich mich erinnere kann beim Arbeitszimmer maximal 1.250€ abgesetzt werden.(?!)


    Daher die Frage nach der zumutbaren Entfernen zum Arbeitsplatz, denn so verlieren alle.... Weniger Steuern für das FA, mehr Belastung für die Umwelt (OK, das interessiert da FA eher nicht) und unnötig vertrödelte Lebenszeit im Auto für mich.


    Danke aber noch mal für die Antwort. Ich werde mir von meinem Arbeitsgeber Bestätigen lassen, dass kein fester Arbeitsplatz für mich bereitgestellt wird und dann schaue ich mal was das FA dazu sagt.


    Gruß

    Michael

  • In den Lohnsteuerrichtlinien zum Arbeitszimmer steht aber nichts von einem festen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber, da irrst du in den Voraussetzungen. Das hier maßgebende Schreiben der Finanzbehörden (BMF IV C 6 - S 2145/07/10 002 vom 6. Oktober 2017, BStBl I S. 1320) ab Tz 14 gilt auch für dich. Ein fixer Arbeitsplatz ist nicht vorgeschrieben, sondern ein Arbeitsplatz. Damit dürfte bei dir der Höchstbetrag von 1.250 Euro greifen (persönliche Meinung, keine rechtliche Auskunft).