"Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages (GewSt 1 D)" korrekt ausfüllen

  • Hallo zusammen,


    ich muss für die Steuer 2019 noch das Formular "Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages (GewSt 1 D)" nachliefern und bin mir beim Ausfüllen unsicher. Ich hoffe mir kann hier jmd. helfen, allzu kompliziert kann es ja nicht sein.


    Ausgangslage

    - Einzelunternehmen

    - Kein Lohn, sondern Privatentnahmen

    - Umzug von Gemeinde A zu Gemeinde B am 21.10.2019

    - Gewinn 2019: 35.000 €

    - Gewinn 2019 Gemeinde A: 32.400 €

    - Gewinn 2019 Gemeinde B: 2.600 €

    - Keine Mitarbeiter


    In der Gewerbesteuererklärung bisher angegeben:

    Angaben zur Betriebsstätte

    19 Betriebsstätten bestanden im Kalenderjahr 2019 in mehreren Gemeinden: Nein

    19 Betriebsstätte(n) erstreckte(n) sich im Kalenderjahr 2019 über mehrere Gemeinden: Ja

    20 Die einzige Betriebsstätte wurde im Laufe des Kalenderjahrs 2019 in eine andere Gemeinde verlegt

    20 am 21.10.2019

    21 Ort der einzigen Betriebsstätte (bisher) Gemeinde A

    21 Ort der einzigen Betriebsstätte (neu) Gemeinde B


    Offene Fragen

    Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages (GewSt 1 D)

    • 12 Zerlegung nach: Was muss hier ausgewählt werden? Ich gehe mal vom Regelfall "12 Zerlegung nach: § 29 Absatz 1 Nummer 1 GewStG (Regelfall)" aus?
    • 13 Zerlegung nach § 30 GewStG: Ja - korrekt, weil das Gewerbe sich über zwei Gemeinden erstreckte? Oder nein, weil sie nie parallel bestanden?
    • Hebeberechtigte Gemeinden:
      • Nummer der Gemeinde: 00001
        Mehrgemeindliche Betriebsstätte im Sinne des § 30 GewStG: "Nein" - Bin ich mir auch unsicher, hängt ja mit 13 zusammen.
        Die Betriebsstätte(n) in dieser Gemeinde hat/haben im Erhebungszeitraum letztmalig bestanden.: "Ja"
        Anteil am Zerlegungsmaßstab: ? - In welchem Format muss der Wert hier eingegeben wert? Euro gerundet auf 1000? Der genaue Wert? Prozentual?
        In den Arbeitslöhnen enthaltener (Mit-)Unternehmerlohn: ? - Hier 0 eintragen, da ich mir kein Lohn auszahle?
      • Nummer der Gemeinde: 00002
        Mehrgemeindliche Betriebsstätte im Sinne des § 30 GewStG: "Nein" - Bin ich mir auch unsicher, hängt ja mit 13 zusammen.
        Die Betriebsstätte(n) in dieser Gemeinde hat/haben im Erhebungszeitraum letztmalig bestanden.: "Nein"
        Anteil am Zerlegungsmaßstab: ? - In welchem Format muss der Wert hier eingegeben wert? Euro gerundet auf 1000? Der genaue Wert? Prozentual?
        In den Arbeitslöhnen enthaltener (Mit-)Unternehmerlohn: ? - Hier 0 eintragen, da ich mir kein Lohn auszahle?


    Wenn mir jmd etwas weiterhelfen könnte, wäre ich euch sehr dankbar!

    • Offizieller Beitrag

    Also ich würde vom Regelfall der Verlegung ausgehen und kenne es so, dass in diesem Fall ein fiktiver Unternehmerlohn von 50.000€ zeitanteilig auf die Betriebstätten als Aufteilungsmaßstab aufzuteilen ist.


    https://gewsth.bundesfinanzmin…/VI-Zerlegung/inhalt.html

  • Danke dir! Gerade als du es geschrieben hast, habe ich das https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__31.html gefunden. Das müsste ja auf mich zutreffen? Also 25.000 entsprechend aufgeteilt auf die Monate/Tage?


    Ich verstehe den Unterschied zwischen "13 Zerlegung nach § 30 GewStG" und "3 Mehrgemeindliche Betriebsstätte im Sinne des § 30 GewStG" nicht. Müssten die beide "Ja" lauten in meinem Fall? Parallel wurden die Betriebsstätten nicht betrieben, es war einfach nur ein Umzug.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe den Unterschied zwischen "13 Zerlegung nach § 30 GewStG" und "3 Mehrgemeindliche Betriebsstätte im Sinne des § 30 GewStG" nicht.

    Dann lies den Gesetzestext doch einmal Wort für Wort. Oder mal: Anleitung zur GewSt-Erklaerung 2019 und Zerlegung GewSt 1 D .pdf

    Da hat sich ja nicht so viel geändert.

    • Offizieller Beitrag

    Also sorry, dann hast Du nicht alles aus dem oben #2 verlinkten Hinweisen gelesen. Die Richtlinien und Hinweise sind nämlich eindeutig.


    https://gewsth.bundesfinanzmin…0c-4207-8c56-9112c100ff50


    Wenn Du nach dem Lesen immer noch der Meinung bist, Du würdest unter den § 30 GewStG fallen, dann weiß ich auch nicht mehr weiter.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe bei meinem Link kein 30.1 https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__30.html gefunden, deswegen vielleicht:wacko:

    Weil es eben nicht nur das Gesetz gibt, sondern auch Ausführungsbestimmungen (Durchführungsverordnung, Richtlinien, Hinweise). Es hat schon seinen Grund, wenn man jemandem etwas ausdrücklich verlinkt. ;)