Guten Abend liebe Board-Gemeinde,
ich habe mich hier angemeldet, da ich aktuelle ein paar Unklarheiten bezüglich meiner aktuellen Lohnsteuererklärung für das vergangene Jahr 2020 habe.
1. Frage
Ich habe seit April 2020 einen Dienstwagen, der entsprechend der 1%-Regel als Geldwerter Vorteil versteuert wird. Die Kilometerpauschale zum 1. Tätigkeitsort kann ich damit ja einfach absetzen. Als Bauleiter bin ich aber auch sehr regelmäßig im Jahr auswärts auf Baustellen tätig und fahre diese mit meinem Dienstagwagen an.
Nun die Frage, ob ich hier auch berechtigt bin für die Fahrt zur Baustelle und zurück nach Hause eine Kolometerpauschale anzusetzen, wenn ich diese mit dem Firmenwagen anfahre?
Die Verpflegungspauschale für auswärtige Tätigkeiten über 8 Stunden kommt ja in jedem Fall zu tragen.
2. Frage
Bei meinem früheren Arbeitgeber habe ich mit einem Mietwagen (Kosten dafür wurden vom Arbeitgeber übernommen) eine Dienstreise über einen Tag (+8 Stunden) vorgenommen.
Habe ich hier Anspruch die gefahrenen Kilometer als Entfernungspauschale abzusetzen, wenn die Kosten für den Dienstwagen vom Arbeitgeber übernommen wurden?
3. Frage
Darf ich einen Anteil beruflicher Nutzung meines Telefonanschlusses steuerlich geltend machen (z.B. 40%), wenn ich auf Grund der aktuellen Lage ein Großteil des vergangenen Jahres von zu Hause gearbeitet habe und mein Festnetz auch für Berufliche Telefonate genutzt habe. Wie sieht es hier mit anteiligen Energiekosten (Strom, Wasser, Heizung aus?) Sind diese mit der Pauschale von 5 EUR je Tag abgegolden?
Danke vorab und viele Grüße
Markus