Massive Erstattungsunterschiede bei mehr Gehalt?

  • Hallo Leute, ich habe für 2018 und 2019 einen höheren dreistelligen Betrag erstattet bekommen. Damit habe ich auch gerechnet, alles gut. Für 2020 habe ich etwas mehr verdient und habe bei den selben Ausgaben als vorraussichtliche Erstattungshöhe 47€ angezeigt bekommen. Wie kann sich das so unterscheiden? Ich war 2020 in Kurzarbeit und habe das Testhalber rein und rausgenommen und der Unterschied war trotzdem minimal. Woran kann es also liegen? Ich würde das gerne für die Zukunft nachvollziehen wollen, da der einzige nennenswerte Veränderung mehr Gehalt war (und das auch nicht so viel mehr). Vielen Dank.


    *edit*


    Ich habe während der Kurzarbeit trotzdem vollzeit gearbeitet und weniger Gehalt bekommen.

    • Offizieller Beitrag

    Woran kann es also liegen?

    Progressiver Einkommensteuertarif und Progressionsvorbehalt § 32b EStG. Und man nimmt nicht tatsächliche Besteuerungsgrundlagen heraus, um steuerliche Ergebnisse zu vergleichen. Vergleichen kann man, wenn man alle Besteuerungsgrundlagen von vorne bis hinten eingegeben hat.

  • Woran kann es also liegen?

    Und man nimmt nicht tatsächliche Besteuerungsgrundlagen heraus, um steuerliche Ergebnisse zu vergleichen. Vergleichen kann man, wenn man alle Besteuerungsgrundlagen von vorne bis hinten eingegeben hat.

    Woher wissen Sie denn dass ich nicht alle Besteuerungsgrundlagen von vorne bis hinten eingegeben habe? Ich habe das nie behauptet. Es uwrde beides zwei mal eingegeben, ein mal mit und ein mal ohne Kurzarbeitergeld. Es machte kaum unterschied (cä 90€)

    • Offizieller Beitrag

    Woher wissen Sie denn dass ich nicht alle Besteuerungsgrundlagen von vorne bis hinten eingegeben habe? Ich habe das nie behauptet. Es uwrde beides zwei mal eingegeben, ein mal mit und ein mal ohne Kurzarbeitergeld. Es machte kaum unterschied (cä 90€)

    Es gibt auch noch andere Besteuerungsgrundlagen. Und da niemand außer Dir selber alle Besteuerungsgrundlagen kennt, kommen von allen Hilfestellern Antworten mit diesem Tenor. Und durch die Progression im Rahmen der monatlichen Lohnsteuertabellen können zwischen den Jahren schon einmal erhebliche Unterschiede aufkommen. Manchmal macht ein AG auch einen internen Jahresausgleich. Es ist halt wie es ist und abgerechnet wird am Ende im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

  • Du könntest dir einmal die Berechnung ansehen - dort wird alles aufgeführt bis hin zum versteuernden Einkommen und die Berechnung der Steuer, die bei Progressionsvorbehalt etwas komplizierter ist.

  • Woher wissen Sie denn dass ich nicht alle Besteuerungsgrundlagen von vorne bis hinten eingegeben habe? Ich habe das nie behauptet. Es uwrde beides zwei mal eingegeben, ein mal mit und ein mal ohne Kurzarbeitergeld. Es machte kaum unterschied (cä 90€)

    da niemand außer Dir selber alle Besteuerungsgrundlagen kennt, kommen von allen Hilfestellern Antworten mit diesem Tenor.

    Sind wir jetzt beim Du? Ist prinzipiell kein Problem aber die patzige Art ist nicht in Ordnung. Etwas mehr Distanz zur Sache bitte, es gibt keinen Grund gleich unfreundlich zu sein. Schönen Abend noch :)

  • Sind wir jetzt beim Du? Ist prinzipiell kein Problem aber die patzige Art ist nicht in Ordnung. Etwas mehr Distanz zur Sache bitte, es gibt keinen Grund gleich unfreundlich zu sein. Schönen Abend noch

    Wer bist Du denn ???

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
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    :lol: