Korrekte Erfassung der Zuschüsse zur Krankenversicherung bei Selbstzahlern

  • Hallo zusammen, eines vorweg: Ich habe mich nun eine Stunde durch die Suchfunktion des Forums geschlagen, finde aber keine richtige Antwort auf meine Frage. Ich habe wirklich alles versucht mir die folgende Frage selbst zu beantworten komme aber ohne eure Hilfe nicht weiter… :(



    Ich bin seit letztem Jahr aufgrund meiner Einkommenshöhe zum Selbstzahler in der gesetzlichen Krankenversicherung geworden. Ich überweise den gesamten Betrag an die KV und bekomme davon die Hälfte von meinem Arbeitgeber überwiesen. Den Beitrag habe ich auch unter „Allgemeine Angaben“ -> „Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung“ eingetragen. Den entsprechenden Punkt „Zuschüsse zur Krankenversicherung“ und die Erläuterung durch das Programm verstehe ich aber nicht. Dort steht: „Die Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, die bereits bei den Renten und Leistungen erfasst wurden, dürfen hier nicht erneut eingetragen werden“


    Was ist denn der Punkt „Renten und Leistungen“? Ich finde den im gesamten Programm so nicht. Ich würde nun RATEN, dass damit auch der Punkt 24 a) der Lohnsteuerbescheinigung (Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung) gemeint ist und ich diesen Wert hier NICHT erneut eintragen muss. Aber das ist wie gesagt nur geraten. Denn andererseits steht unter den Erläuterungen als Beispiel was eingetragen werden muss auch: „Zuschüsse vom Arbeitgeber (bei freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse)“.


    Kann mir darum bitte jemand sagen, ob 24 a) der Lohnsteuerbescheinigung unter „Zuschüsse zur Krankenversicherung“ eingetragen werden muss oder nicht?


    Vielen Dank! :)


    • Offizieller Beitrag

    Was ist denn der Punkt „Renten und Leistungen“?

    Rentner kennst Du aber doch und die erzielen nun einmal Renteneinkünfte. ;)


    Ich würde nun RATEN, ... .

    Raten muss man eigentlich nicht, wenn man einmal das Stichwort in die Programmhilfe/-suche eingibt. ;)