Hallo,
folgender Sachverhalt: Wir haben 2016 eine Wohnung für 193.000 EUR gekauft. Im Kaufpreis war eine Instandhaltungsrücklage iHv. 5000 EUR enthalten.
Wir haben die Wohnung bis September 2020 selber bewohnt und seit Oktober vermietet. Ich muss also jetzt zum ersten mal die Abschreibungen ermitteln (unter "Abschreibung linear / degressiv"). Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt anhand des Kaufpreises. Wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich die Instandhaltungsrücklage dabei nicht berücksichtigen. Aber wo in der Eingabemaske kann ich die Instandhaltungsrücklage denn angeben? Oder geben ich einfach einen Anschaffungswert iHv. 188.000 EUR ein?
Die Anschaffungsnebenkosten (Notar, Grundbuch, usw.) habe ich schon separat eingetragen.
Vielen Dank für die Hilfe.