Richtiges Konto für bezogene freiberufliche Fremdleistungen

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe letztes Jahr zum ersten Mal sonstige Leistungen anderer in D ansässiger Freiberufler (einer davon Kleinunternehmer) bezogen, um für einen meiner Kunden eine Übersetzung zu erstellen. Jetzt sitze ich an meiner EÜR, bin mir aber nicht sicher, welches Konto ich für diese Ausgaben genau ansprechen sollte. Als ich nach einiger Recherche herausgefunden hatte, dass die Wahl auf das Konto 4909 fallen sollte, habe ich dieses durch Kopie von Konto 4780 manuell erstellt (Steuer-Mac 2020).


    Jetzt habe ich allerdings gelesen, dass auf dieses Konto nur Leistungen gebucht werden sollten, die man eigentlich selbst ausüben müsste, dies aber aus zeitlichen oder technischen Gründen nicht kann und deshalb outsourcen muss. Das trifft in meinem Fall aber nicht zu. Zeitlich und technisch hätte ich das alles durchaus selbst hinbekommen, wäre aber idiotisch, weil ja meine Übersetzung von zwei unabhängigen Dienstleistern lektoriert und korrigiert werden muss (das kann ich ja schlecht selbst für meine eigene Arbeit machen). Oder vielleicht ist ja genau das der Grund, warum diese Leistungen technisch nicht von mir nicht ausführbar sind? :/ Welches Konto nehme ich denn nun? Und sollte 4909 doch das richtige sein, verbuche ich dann einmal ohne Vorsteuer (Rechnung vom Kleinunternehmer ohne USt.) und einmal mit Vorsteuer 16% (da Rechnung mit reduziertem Corona-Steuersatz ausgestellt, die ich auch bezahlt habe - bin vorsteuerabzugsberechtigt)?


    Vielen Dank für eure Hilfe! :)

  • Moin bikster


    da demnach die dort genannten Konten eher nicht zutreffen, ist das von Dir genannte m. E. das der Wahl :)


    verbuche ich dann einmal ohne Vorsteuer (Rechnung vom Kleinunternehmer ohne USt.) und einmal mit Vorsteuer 16% (da Rechnung mit reduziertem Corona-Steuersatz ausgestellt, die ich auch bezahlt habe - bin vorsteuerabzugsberechtigt)?

    Auch richtig :)


    Viele Grüße

    Maulwurf