Sonderumlage auf Konto 8804

  • Hallo Zusammen,


    ich habe das Konto 8804 (Sonderumlage), welches ich mit den Zahlungseingängen bebuchen möchte und die tatsächliche Reparatur lasse ich über 4310 (Großreparaturen) laufen.

    Alles innerhalb des gleichen Abrechnungszeitraums.


    Allerdings wird bei der Buchung auf Konto 8804 die Angabe eines Mietvertrages verlangt, welchen es nicht gibt, da von den Eigentümern bewohnt.

    Wieso diese Pflichtangabe?


    In früheren Jahren 2016/2017 konnte ich exakt die gleiche Buchung ohne Angabe eines Mietvertrages durchführen.


    Vielen Dank!

  • Kann ich nicht nachvollziehen. Ich buche Einnahme 1.Mio auf 8805, natürlich muss ich einen Eigentümer auswählen. Mit Mietern hat das nix zu tun, Sonderumlagen betreffen immer die Eigentümer. Du hast irgendwas falsch gemacht...:xeno:

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Eigentümer ist natürlich logisch und korrekt.


    Wie Du ja auch sagst, Sonderumlagen betreffen die Eigentümer.


    Aber das System verlangt Eigentümer UND Mieter:



    In älteren Buchungen ist das nicht der Fall gewesen.

  • Ist das HV 365, und ein Objekt mit Miet+WEG Verwaltung ?

    Beides Ja.


    Hier eine ältere Buchung zu dem gleichen Objekt, da war die Angabe korrekterweise nicht notwendig, sondern nur optional (kein rotes Sternchen):



    Wenn ich da jetzt allerdings in den Bearbeiten Modus gehe um die Buchung zu ändern, wird es auch direkt zu einer Pflichteingabe.

  • Klar. Du hast 8804 selber angelegt im Gebäude-Kontenrahmen. Und bei der Auswahl der Kategorie hast Du wahrscheinlich eine falsche Kategorie ausgesucht. Das Konto gibts standardmässig nicht im Wiso HV.


    So legt man es an:


    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Die 8805 ist bei mir "Guthaben aus Abrechnung Vorjahr" und im Standard ausgeliefert worden. Die habe ich nicht selbst angelegt.


    Ebenfalls die 8804, die ist dann 2015/2016 in der Version so enthalten gewesen und kommt vielleicht jetzt dem Standard des HSV365 in die Quere.


    Aber dein Hinweis war auf jeden Fall der Richtige, das 8804 stand auf sonstige Einnahmen (Eigentümer), was für mich eigentlich auch richtig klingt.


    Hab es auf Hausgeldvorauszahlung geändert und es wird kein Mietvertrag mehr verlangt.


    Was daran allerdings nicht wirklich schön ist, ist dass es jetzt in der Hausgeldabrechnung mit den "normalen" Vorauszahlungen in einen Topf geschmissen wird. In der Abrechnung von 2017 bspw. ist es separat ausgewiesen gewesen. Aber lässt sich zur Not mit leben.


    Danke Dir!

  • In solchen Fällen nehme ich den Musterfall, hab ich hier auch gemacht.

    (Denn leider bastelt der HV von Jahr zu Jahr immer neue Konten in den Kontenrahmen dazu, was zu solch unschönen Fällen führt.)


    Da ist 8805 frei, und Du kannst es auch auf "sonstige Einnahmen Eigentümer" stellen, dann wird nichts mehr gefragt. Verteilschlüssel natürlich MEA.