Nettorechnung u.U. auf Kleinunternehmer gebucht

  • @

    Ich möchte mal meinen Beitrag vom Dienstag nochmal hochschieben, habe nämlich immer noch keine Lösung gefunden wie ich diese Rechnungen denn auf das richtige Konto bekomme.


    Hat denn jemand eine Idee? Bin für jeden Tip dankbar.


    VG

    Hallo Lufthans,

    ist zwar schon älter... Aber die Lösung findest du hier in Beitrag #12


    Gruß

  • Ich hänge mich hier mal mit dran: im letzten Quartal wurden mir offenbar ebenfalls mit dem letzten Update Rechnungen bei abweichenden Erlöskonten von 8339 einfach auf Kleinunternehmer gestellt worden. Damit dürfte sich auch der Fehler erklären, warum meine UST-Erklärung nicht abgesendet werden konnte.

    Zur Sicherheit wollte ich nun die Zusammenfassende Meldung der betreffenden Monate nach Korrektur der Angaben in der Rechnung nochmal neu schicken. Wenn ich diese anstoße bleibt aber das Formular leer!
    Bin ist-Versteuert, Rechnung und Geldeingang liegen beide im selben Monat.

  • Ich hänge mich hier mal mit dran:

    das ist immer schwierig. Nicht wegen der Einzelfallbeurteilung, auch möchte ich mir wg. des Dranhängen nicht den ganzen Thread reinziehen, der oft doch xx Beiträge haben kann und am Ende es um etwas ganz anderes geht was den ehemaligen Threadersteller dazu bewegte.

  • Dann nochmal für Lavender verständlicher:


    Hier, ich! Die waren definitiv vorher korrekt eingestellt und sind jetzt einfach umgestellt gewesen! Dadurch konnte ich die US-Erklärung nicht abschicken. Hab alle händisch korrigiert, dann ging die Erklärung abzuschicken, aber die Zusammenfassenden Meldungen lassen sich nicht korrekt ziehen, da bleiben die Felder einfach leer. Ich hab grad wieder jedes Vertrauen verloren, dass die Angaben in der Erklärung jetzt stimmen. Aber wenn ich jede Rechnung händisch 3x prüfe brauch ich keine Software. Ich find das echt krass.

  • Man kann sich den Eindrucks nicht erwehren, dass die Software von Mal zu Mal mehr Baustellen aufreißt, als andere geschlossen werden. Vielleicht sollte man das Qualitätsmanegement bei Buhl mal personell etwas qualifizierter aufstocken.


    Manuelle Nachbearbeitung sind zeit- und kostenintensiv, deswegen verwendet man ja eine Software.

    Vielleicht sollte jeder, der sich mit solchem Mist hier rumärgern muß, seine Kosten Buhl mal in Rechnung stellen, vielleicht werden die dann munter.

    Ich sitze jetzt auch schon die 2. Stunde am Wochenende und korrigiere Buchungsfehler in der Software. <X

  • Vielleicht sollte jeder, der sich mit solchem Mist hier rumärgern muß, seine Kosten Buhl mal in Rechnung stellen,

    § 2 Abs. 1 S. 1 ProdHaftG

    Wer redet denn von Produkthaftung. Buhl ist ja auch Verkäufer.

    Und eine nicht sauber durchgeführte Prüfung auf die Eignung der Software für den beworbenen Zweck ist m.E.n. ein Verschulden des Verkäufers.


    1. Welche Rechte kann ein Käufer im Rahmen der Sachmängelhaftung („Gewährleistung“) geltend machen?

    Der Katalog der Gewährleistungsansprüche bzw. Mängelrechte des Käufers findet sich in § 437 BGB.

    Danach hat der Käufer im Falle eines Sachmangels, der zum Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache an ihn vorliegt, folgende Rechte:

    • Nacherfüllung, bestehend aus: Reparatur (Nachbesserung) oder Umtausch (Nachlieferung)
    • anteilige Kaufpreiserstattung (Minderung)
    • vollständige Kaufpreiserstattung gegen Rückgabe der Kaufsache (juristisch: Rücktritt), allerdings ist der Rücktritt nur bei wesentlichen Mängeln möglich
    • Ausgleich von Folgekosten und entgangenem Gewinn (Schadensersatz), allerdings nur bei Verschulden des Verkäufers
    • Ersatz vergeblicher Aufwendungen, wie zum Beispiel Wartungen (Aufwendungsersatz), ebenfalls nur bei Verschulden des Verkäufers


    Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.d…ng-faq.html?page=3#sect_0


    Aber gut, wir machen hier ja keine Rechtsberatung und letztlich ist das hier auch bissel offtopic.

    Sollte ja nur ein kleiner Gedankenanstoß gewesen sein, dass man solche eklatanten Fehler nicht immer einfach so durchgehen läßt und auf den guten Willen des Herstellers/Verkäufers abstellt. Die Preiserhöhungen in den letzten Jahren waren ja schließlich auch nicht ohne und wer knapp 1000,00€ für eine Software pro Jahr bezahlt, kann auch eine rechtssichere Arbeitsweise derselben erwarten.

    Aber vielleicht tue ich Buhl ja auch Unrecht und wir erhalten 30% Rabatt auf die nächste Jahresgebühr - so wie es die Neukunden in der aktuellen E-Mailwerbung abgeboten bekommen. So als kleines Dankeschön für unsere Geduld.


    Und damit ist das dann für mich auch erledigt.

  • wir erhalten 30% Rabatt auf die nächste Jahresgebühr -

    Gerade Rechnung bekommen, von Rabatt oder Entgegenkommen keine Spur und es wurde uns seit der MwSt. Senkung bei jedem Update jede Menge zusätzliche Arbeit und Stress verpasst. Buchhalterische Kompetenz und Qualitätsmanagment oder umfangreiche Tests vor der Auslieferung des Updates scheint nicht weit verbreitet zu sein. Es spricht schon Bände, dass SAMM nicht nur nicht mehr im Forum präsent ist, sondern auch kein Moderator mehr ist.