Heizkostenverteilung beim Leerstand

  • Hallo zusammen,


    ich besitze ein Haus mit 3 Wohneinheiten. Das OG ist momentan vermietet und im EG wohne ich momentan selber. Das UG ist momentan unbewohnt (Leerstand).


    Die Heizkostenabrechnung erfolgt über die Wohnfläche. Wenn ich nun die Heizkostenabrechnung erstelle wird mir für das UG (Leerstand) Heizkosten erzeugt.

    Dies liegt vermutlich an der Abrechnung über Wohnfläche. Gibt es nun für mich eine Möglichkeit das UG bei den Heizkosten aussen vorzulassen, da im UG nicht geheizt wird?

    Oder wie kann man das anders Handhaben :/


    Ich bedanke mich schonmal im vorraus =)

  • Nur soweit:

    Der Vermieter ist nicht berechtigt, die Heizkosten oder sonstige Nebenkosten für leer stehende Wohnungen auf die vorhandenen Mieter umzulegen. Vielmehr muss er die entstehenden Kosten selbst tragen. Schließlich kann nur er allein über diese Räume verfügen (AG Coesfeld WuM 1996, 155, AG Köln WuM 1998, 290). Das Risiko einer Unvermietbarkeit liegt bei ihm.


    Also, geht das vom Programm her auch nicht.


    Tipp für die Zukunft: Heizkostenverteiler anbringen. Dann währen nur 30 - 50 % der Grundkosten zu tragen, da die Verteiler Null zeigen bei nicht gebrauch der Heizung.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Es sind im UG keine Heizkosten entstanden da die Wohnung im Leerstand und unbewohnt war. Somit werden kosten auf das UG verteilt die von vornerein nicht entstanden sind.

    Es geht lediglich um die Heizkostenabrechnung und nicht um die Nebenkosten für leer stehende Wohnungen.

  • Es sind immer Grundkosten vorhanden, auch bei der Heizung. Und diese müssen bei Leerstand verteilt werden. Grundkosten werden nach Wohnfläche verteilt und sind oft 30% der Wohnfläche. Bei Leerstand übernimmt die Kosten der Vermieter.

  • Grundkosten werden nach Wohnfläche verteilt und sind oft 30% der Wohnfläche. Bei Leerstand übernimmt die Kosten der Vermieter.

    Da die Heizkosten, gem. Vertrag, über Wohnfläche abgerechnet werden, sind neben Grundkosten auch die Verbrauchskosten so abzurechnen.

    Also schleunigst auf Heizkostenverteiler umstellen. Ist auch eine gerechtere Verteilung.

    Bleibt nur eine händische Abrechnung z.B. Excel. Ich würde da nicht mieten wollen.

    Außerdem ist bei 3 Wohneinheiten, nach Heizkostenverordnung, Heizkostenverteiler vorzusehen.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Es geht lediglich um die Heizkostenabrechnung und nicht um die Nebenkosten für leer stehende Wohnungen

    Es gibt nur eine Möglichkeit, zumindest bei den "Verbrauchskosten" eine null zu bekommen. Denn dann, wenn die Heizkosten zwar weiterhin für die Grundkosten nach Wohnfläche berechnet wird, die Verbrauchskosten aber nach der Heizfläche, die dann im Datenstamm auf 0 gesetzt gesetzt werden, abrechnet.

    Beim Hausverwalter kann man das, wie es beim Vermieter gehen könnte, das weiß ich nicht.