Kleinunternehmer - EÜR - Privat- vs. Geschäftskonto

  • Hallo,

    habe eine Frage zur Abgrenzung von Privat- und Geschäftskonten.

    Wir haben eine kleine Praxis, die nach EÜR den Gewinn ermittelt. Es existiert ein Geschäftskonto, aber viele Ausgaben sowie auch Einnahmen z.B. durch Untervermietung laufen über das Privatkonto.

    Meine Frage ist, natürlich geben wir all diese Einnahmen und Ausgaben an, aber müssen dann zusätzlich auch noch Privatentnahmen-/Einlagen vom/auf Geschäftskonto, angegeben werden (obwohl diese tatsächlich nicht in den Buchungen der Konten auftauchen, da sie ja nicht auf den Bankkonten stattfinden)?


    Vielen Dank im voraus!

  • natürlich geben wir all diese Einnahmen und Ausgaben an,

    wie denn?

    wenn Du Einnahmen durch Untervermietung hast die auf dein Privatkonto gehen (warum eigentlich bei vorhandenem Geschäftskonto:rolleyes: ) dann ist das eine Privatentnahme 1800 an 8400

    Auch wenn die nicht auf den Kontoauszügen auftauchen will der Fiskus was du verdient hast.

    Und wenn Druckerpapier bar bezahlt wird, ist das eine Privateinlage 4930 an 1890

  • Hallo lavender,

    vielen Dank, nochmals ;). Ich sehe so langsam, diese Konten tauchen denke ich auch in dem Soliprax-Buchaltungsmodul Export auf.

    Muss einfach mal sehen, wie man das ganze einfach verarbeiten


    Ich gebe Dir recht, idealerweise müsste alles über das Geschäftskonto laufen, aber eine Deckung ist eher auf dem Privatkonto gewährleistet, daher das zweigleisige Verfahren.


    Viele Grüße

  • Ich gebe Dir recht, idealerweise müsste alles über das Geschäftskonto laufen, aber eine Deckung ist eher auf dem Privatkonto gewährleistet, daher das zweigleisige Verfahren.

    Was aber einem Betriebsprüfer das Recht gibt, deine privaten Konten durchzuforsten - kann u. U. zu Nachfragen führen (oder noch anderen Konsequenzen). Besser ist es da, bei Bedarf über eine Privateinlage Geld auf das Geschäftskonto zu transferieren.