Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege in WISO Steuer eintragen

  • Hallo,


    weiß jemand, wo nach §3 Nr. 36 EStG steuerfreie Einnahmen aus der Verhinderungspflege/Ersatzpflege eingetragen werden müssen?


    Es sind ja keine "Sonstigen Einkünfte" nach nach § 22 Nr. 1a EStG (in WISO unter "Leistungen"), weil sie wegen der sog. "sittlichen Verpflichtung" nach §3 Nr. 36 EStG steuerfrei sind. Die WISO Hilfe sagt dazu nichts, es ist aber überall zu lesen, dass man diese Leistungen eintragen muss.


    Danke

    Carsten

    • Offizieller Beitrag

    .. weil sie wegen der sog. "sittlichen Verpflichtung" nach §3 Nr. 36 EStG steuerfrei sind.

    Was aber im Einzelfall zu prüfen und ggf. glaubhaft zu machen ist.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…ch/&q=Verhinderungspflege

  • Ja, das ist mir bekannt, dass es im Einzelfall glaubhaft zu machen ist. Daher sollte man es in die Steuererklärung eintragen, damit das Amt überhaupt prüfen kann.


    Die Frage ist: Wo trage ich es ein?

  • Es sind trotzdem sonstige Einkünfte - die Steuerbefreiung hat mit der Klassifizierung der Einkünfte nichts zu bedeuten.

  • Hallo,

    ich habe folgenden Fall:


    • Mann (Pflegegrad 3) wird von seiner Ehefrau zu Hause gepflegt.
    • Ein Bekannter fährt an 1-2 Tagen pro Woche zum pflegebedürftigen Mann, um dann stundenweise die Pflegeperson (Ehefrau) zu entlasten bzw. diese im Rahmen der Verhinderungspflege zu vertreten. Hier fallen ihm Fahrtkosten an.
    • Der Bekannte erhält auf das gesamte Jahr 2020 betrachtet, die 1.612 € Verhinderungspflege.

    Nach meinem Verständnis liegt die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 € über dem Pflegegeld in Höhe von 545 €. Damit sollte die Steuerpflicht bereits erfüllt sein. Zudem ist es ein Bekannter, der nicht in einem sehr engen Verhältnis zur Pflegeperson steht. Das sollte ebenfalls dazu führen, dass die erhaltenen 1.612 € für den Bekannten steuerpflichtig sind.


    Sehe ich das richtig?


    Und jetzt die Frage, wo man dies mit den 1.612 € sowie auch den Fahrtkosten beim WISO Steuersparbuch 2021 (Steuerjahr 2020) einträgt? Vielleicht kann hier jemand textlich oder auch per Screenshots helfen?


    Vielen Dank im Voraus!

  • Ja, das ist mir bekannt, dass es im Einzelfall glaubhaft zu machen ist. Daher sollte man es in die Steuererklärung eintragen, damit das Amt überhaupt prüfen kann.


    Die Frage ist: Wo trage ich es ein?

    So wie ich das sehe, ist dies eine Lücke im Programm. Es gibt keine Möglichkeit dies richtig einzutragen. Das ging früher mit der guten alten Excel Liste noch einfacher. Stehe vor genau dem selben Problem.


    Es sind trotzdem sonstige Einkünfte - die Steuerbefreiung hat mit der Klassifizierung der Einkünfte nichts zu bedeuten.

    Nein:

    Zitat von WISO Hilfen

    Soweit diese Einnahmen nicht nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei sind, handelt es sich um steuerpflichtige Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG, die zu den "Sonstigen Einkünften" zählen.

  • Hallo Tid,


    Deine Anfrage bzgl. wo/wie man es einträgt, kann ich vollkommen nachvollziehen, da ich die exakt die gleiche Fragestellung habe.


    Am 18. April schreibst Du:


    """"""""Da es bei meiner Leistung um eine Einnahme nach § 3 Nr. 36 EStG handelt, welche steuerfrei ist, stellt sich für mich die Frage wie und wo ich dies bei WISO eintragen kann, ohne dass dies automatisch bei der Berechnung berücksichtigt wird. Gebe ich diese unter "Andere Einnahmen" an, wird diese als Sonstige Einkünfte gezählt und nicht steuerfrei."""""


    --> exakt darüber bin ich auch "gestolpert".


    Ich denke nicht, dass man es als "gewerblich" angeben sollte, denn man hat ja ggf. gar kein Gewerbe angemeldet.


    Hast Du es mittlerweile rausgefunden?


    Viele Grüße

    bismai

  • Ich denke nicht, dass man es als "gewerblich" angeben sollte, denn man hat ja ggf. gar kein Gewerbe angemeldet.

    Die steuerliche Einstufung als Gewerbe hängt nicht an der Gewerbeanmeldung! Aber hier sehe ich auch kein Gewerbe, sondern eher sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG.