USt Korrektur von 19% auf 16% für PV Anlage in 2020

  • Hallo,


    ich hoffe mir kann jemand einen Hinweis geben wie ich meine USt Erklärung 2020 am einfachsten richtig erstellen kann.

    Die Abschläge der PV im ersten Halbjahr 2020 sind mit 19% USt eingebucht, die Abschläge im zweiten Halbjahr mit 16% USt eingebucht.

    Die entsprechenden Voranmeldungen sind so auch beim FA.


    Nachdem aber die Stichtagsregelung sagt, dass der Abrechnungszeitpunkt relevant ist für die USt Satz muss ich das erste Halbjahr nun für eine korrekte USt Erklärung korrigieren.

    Allerdings ist mir nicht ganz klar welche Buchungen auf welchen Konten (SKR03) ich hier am besten / einfachsten / richtigsten hernehmen kann.


    Den link aus dem Forum zu den FAQ vom BMF:

    https://www.bundesfinanzminist…atzsteuersatzsenkung.html

    habe ich zwar gefunden, aber er hat mir hier nur bedingt geholfen



    Vielen Dank im Voraus für jeden Vorschlag.


    viele Grüße


    Hermann

  • Moin Maulwurf23,


    Erst mal danke für die schnelle Rückmeldung.


    Sorry, war zu schnell .. ist komplizierter als ich dachte ...

    Für PV Anlagen gibt es anscheinend drei Methoden zur Behandlung

    - Das Stichtagsmodel (wie oben beschrieben)

    - Ein Verbrauchsabhängiges Model

    - Ein eher Theoretisches Hybridmodel

    Aber auch wenn das eine wie das Andere möglich wäre .. Einfluss drauf habe ich nicht... wie abgerechnet wird entscheidend anscheinend mein Versorger.


    Mein Versorger hat in der Abrechnung das Verbrauchsabhängige Model verwendet.. d. h. er hat die Einspeisewerte zum 30.06 geschätzt und das dann mit 19/16% verrechnet (für die Messstelle dann einfach nur zeitlich aufgeteilt).

    D. h. meine Buchungen der Abschlagszahlungen nach Datum mit 19/16% passen damit erstmal nicht zusammen.


    Alle Abschlagszahlungen sind dann mit 19% USt in die Endabrechnung eingeflossen. (wenn die in die Endabrechnung auch mit der gleichen Verteilung eingeflossen wären würde sich das sinnvoller anhören).


    Jetzt kommt ein Guthaben von xyz.ab Euro raus .. Aber mit welchem Steuersatz muss ich diese Erstattung einbuchen?

    Ist das dann 19% weil in 2021 überwiesen ? Wobei ich glaub die kam vor dem 10.Januar, also steuerlich gesehen noch 2020, also doch 16% .. muss ich aber noch schauen..

    Aber eigentlich erscheint mir 16%, wie auch 19% falsch, weil die Abschläge komplett mit 19% in der Endabrechnung drin sind.


    ich blicks einfach nicht.. sorry..


    Hermann

    4 Mal editiert, zuletzt von ruckb () aus folgendem Grund: fix some typos

  • mhm, verstehe.... Als Anhaltspunkt: wann ist denn die Abrechnung datiert, dass gäbe ja dann einen Hinweis auf den Leistungszeitraum :/ Ich würde aber zu dieser etwas speziellen Fragestellung definitiv den Berater befragen...


    Sorry für diese zugegeben wenig konkrete Antwort :rolleyes:


    Vielleicht kannst Du ja das Ergebnis netterweise hier mit uns teilen....