Überschuss aus Hausgeldvorauszahlung in Rücklage umwandeln

  • Hallo,


    wir haben in unserer WEG für das Jahr 2020 einen Überschuss und wollen diesen nicht auszahlen sondern als zweckgebundene Rücklage umbuchen.

    Wir haben nun den Gesamtbetrag unter Erfassung Rücklagen als Soll eingetragen, Offene Posten je Eigentümer mit anteiligem Wert erstellt. In der Abrechnung taucht nun der Betrag als Soll auf, aber nicht als Haben. Wie muss nun die Buchung nun aussehen, dass wir das tatsächlich ja bereits vorhandene Guthaben darauf umbuchen und es dann in der Jahresabrechnung entsprechend vom Guthaben des jeweiligen Eigentümers reduziert wird?


    Vielen Dank für eine Idee ....

  • Hallo,


    ich habe das Problem auch. Das funktioniert aber leider nicht.

    Ich verstehe das so, dass Salamander ähnlich arbeitet wie ich.


    Es gibt ein Konto bei einer Bank, darüber werden die Hausgeldvorauszahlungen eingebucht. Und auch alle anderen Zahlungen lauf darüber.

    Ein Extrakonto für Rücklagen gibt es nicht. Es werden auch keine getrennten Rücklageneinzahlungen gezahlt.

    In der Regel werden Zahlungen die über das normale Hausgeld hinaus gehen, also z.B. größere Reparaturen, im Bedarfsfall von den Eigentümern nach Eigentumsschlüssel ersetzt.


    Jetzt kann es sein, dass es am Jahresende einen Überschuß der Hausgeldzahlungen gibt. Die kann man wahlweise auszahlen, also jedem Eigentümer physisch erstatten, oder einfach auf dem Konto liegen lassen.



    Damit würde der Überschuß einfach als Einnahme für die WEG geführt, ohne differenzieren zu können.



    Salamander will nun die wahrscheinlich unregelmäßig auftretenden Überschüsse als "Rücklage" den einzelnen Eigentümern in die Bücher schreiben.



    Leider funktioniert das mit dem Assistenten nicht. Der verlangt ein Konto für Rücklagen / Instandhaltung. Das muß man unter den Gebäudekonten angeben. Man kann da ein neues Konto anlegen und als reales Konto sein Hausgeldkonto angeben. Aber spätestens bei der Erfassung der Rücklagen meckert das Programm, dass es nicht von dem gleichen Konto den Überschuß nehmen und als Rücklage einzahlen kann.

  • Ich versteh das mal so: Du hast eine Hausgeldabrechnung für die WEG erstellt, dort ergibt sich ein Überschuß von bspw. 1500 Euro.

    Diese Summe würde man nun normalerweise an die Eigentümer mit der Jahresabrechnung ausschütten, denn sie haben ja über die Vorauszahlungen "zuviel" bezahlt.


    Nun wollt ihr diese Summe lieber aufs gemeinsame Sparschweinkonto legen.
    Dazu brauchst Du zuallererst einen Beschluss. In diesem muss a) die Verwendung des Hausgeldüberschusses bestimmt werden,

    und b) der Verteilschlüssel ! :!: Denn wenn ET A am Jahresende 91,20 Euro Überschuss hatte, und ET B aber 211,22 - beide aber die

    gleichen MEA Anteile - dann gibts 100% Streit....

    Also, klären wer wieviel ins Sparschwein einzahlt!


    Nun ist man sich also einig, die 1500 Euro werden z.B. nach MEA Anteilen der Fenstersondertauschrücklage zugeführt.

    Dafür hast Du in den Stammdaten ein RL Konto definiert... ?!?



    Das machst Du dann wie angedacht über den Buchungsassistenten Rücklagen eine Zuführung.

    Je nachdem, woher Du die physische Zahlung auf das Sparschweinkonto buchst, nimmst Du die entsprechende Buchungsart.

    Wichtig ist, die "nicht verteilt werden" - sonst werden die Beträge bei der normalen jährliche Rücklagenabrechnung (die Du unter Kostenverteilung

    nach Soll/Ist definierst) mit verrechnet, das willst Du ja nicht.


    Und so hast Du dann die Buchungssätze im System. Die Geldüberweisung musst Du separat machen.


    Richtig ätzend wird es, wenn Du nicht nach MEA, sonder über individuelle RL Beiträge die Summe ins Sparschwein bringen willst.

    Dann kannst Du es nur manuell lösen, über RL Buchungen ohne Assistenten.


    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Servus,


    ich glaube der Vorschlag führt nicht zu dem gewünschten Ergebnis. Es sollen ja die von jeder Partei zu viel gezahlten Beiträge für die entsprechende Partei gebucht werden. Wenn ich das als Zufluss, der nicht verteilt werden soll, buche, dann wird das Geld als Ganzes auf RL-Konto gebucht und würde entsprechend den Eigentümeranteilen wieder zugeteilt werden.


    Folgender Vorschlag, der bei mir funktioniert:

    !!Für professionelle Verwalter dürfte das nicht gelten, weil die ja die Rücklagen entsprechend zinsdienlich anlegen müssen.!! Das kann nur für eine WEG in Eigenverwaltung passen.



    Unter Stammdaten -> Gebäude -> Bankkonten zu dem Gebäude ein fiktives Verrechnungskonto erstellen. Dafür bei z.B. http://randomiban.com eine IBAN erstellen. Dieses Konto soll dann für Rücklagen / Instandhaltung genutzt werden. Bei der Beschreibung sollte eingetragen werden, dass es sich um ein "fiktives Konto nur zur Verrechnung" handelt. Das Konto erscheint so nämlich auch auf der Hausgeldbrechnung.


    Wenn natürlich ein reales Konto existiert, worauf diese Rücklagen gebucht werden können, kann man das auch nehmen.


    Nun kann unter Assistenten -> Rücklagen erfassen losgelegt werden.


    Art der Rücklage: Rücklagen Hausgeldvorauszahlung

    Buchungsart: Zuführung (Direkte Zahlung aufs Rücklagenkonto

    Rücklagenkonto: Das fiktive Rücklagenkonto

    Buchungskonto: 8820 Rücklagenvorauszahlung

    Eigentümer: Den Eigentümer auswählen, dem die Zahlung zuzuordnen ist

    Buchungsdatum: in dem Jahr nach der Abrechnung. (Ich hatte z.b. bei einem Eigentümer von der Abrechnung 2019 eine solche Überzahlung. Als Datum habe ich 01.01.2020 genommen, damit der Wert für die Abrechnung 2020 zur Verfügung stand)

    Art der Beitragsermittlung: freier Betrag

    Betrag: Der entsprechende Betrag




    In Einnahmen und Ausgaben macht das Programm jetzt eine Buchung, einmal Einzahlung und einmal Auszahlung zum gleichen Wert.


    In der Übersicht zu den Rücklagen erscheint der Wert jetzt passend.



    Ich habe so eine korrekte Berechnung erhalten. Der Fall: Ein Eigentümer hat seinen Anteil veräußert. Dem standen von 2019 noch die Rücklagen zu. In 2020 mußte er nachzahlen. In der Abrechnung für 2020 wird nun korrekt ausgeführt, dass er 980 € für 2020 nachzahlen muss, aufgrund seiner Rücklagen von 1480 € aus 2019 letztlich 500 € erstattet bekommt.




    Viele Grüße

    Kuddenberg

  • Ich habe so eine korrekte Berechnung erhalten. Der Fall: Ein Eigentümer hat seinen Anteil veräußert. Dem standen von 2019 noch die Rücklagen zu. In 2020 mußte er nachzahlen. In der Abrechnung für 2020 wird nun korrekt ausgeführt, dass er 980 € für 2020 nachzahlen muss, aufgrund seiner Rücklagen von 1480 € aus 2019 letztlich 500 € erstattet bekommt.

    Hallo Kuddenberg, gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich hierbei um keine Instandsetzungsrücklage handelt, sondern lediglich um Rücklagen, die nicht zweckgebunden sind - mehr oder weniger ein Sammelsparkonto der Eigentümer ?

  • Hallo,


    das ist der Plan. In unserer WEG ist, wie bei kleineren Einheiten wohl öfter, kein Beschluß für eine Instandhaltungsrücklage vorhanden. Kleinere Reparaturen werden aus dem Hausgeldkonto bezahlt. Größere Reparaturen oder Maßnahmen, wie der Tausch der Heizungsanlage, werden zeitnah durch die Eigentümer auf das Hausgeldkonto angewiesen. Solche größeren Ausgaben werden auch vorher auf einer Eigentümerversammlung besprochen. Bei kleineren Konstrukten, bei mir sind es 5 Eigentümer, ist das eine praktikable Lösung.


    Die Hausgeldüberzahlungen sind Rücklagen, die nicht zweckgebunden sind, aber den einzelnen Eigentümern zugerechnet werden sollen. So habe ich den Post von Salamander verstanden.