Mieteinnahmen aus dem EU-Ausland

  • Liebe Community,


    ich hoffe, ich bin hier im richtigen Unterforum unterwegs. Ich bin leider gerade etwas im Steuer-Dschungel verloren, was Mieteinnahmen aus dem EU-Ausland und den Eintrag in das Steuer-Sparbuch betrifft. Ich habe mir bereits einige Threads durchgelesen, bin aber leider immer noch nicht sicher, wie ich vorgehen soll.


    Wie beschrieben erhalte ich Mieteinnahmen aus einem EU-Staat. Wenn ich das richtig sehe, muss ich die Wohnung schonmal nicht im Bereich "Sparer und Vermieter" eintragen, weil die Wohnung eben nicht in Deutschland liegt. Dafür muss ich aber im Bereich "Andere Einnahmen" bei "Ausländische Einkünfte" einen Eintrag vornehmen. Ist das bis hierhin schonmal korrekt?


    Falls ja, bin ich mir spätestens hier nicht mehr sicher, welche der Möglichkeiten ich zu wählen habe. Handelt es sich um "Anzurechnende oder abgezogene ausl. Steuern (Zeilen 4 bis 13 AUS)" oder um "Anrechnung ausländischer Steuer bei Sondervergütungen (Zeilen 21 und 22 AUS)" (oder handelt es sich um einen anderen Eintrag)?


    Ich war auch davon ausgegangen, dass ich quasi eingeben kann, wie hoch meine Einnahmen waren und dann wir das entsprechend berücksichtigt, aber vielleicht habe ich auch einen Denkfehler und ich muss zuerst die Mieteinnahmen im "Entstehungsland" versteuern und sobald ich den Steuerbescheid von dort habe, kann ich dann damit hier ins Steuer-Sparbuch gehen.


    Ich wäre für jeden Hinweis sehr dankbar!


    Nachtrag: Mit zusätzlicher Recherche konnte ich das Thema für mich lösen.

  • Es wäre schön gewesen, wenn du deine Lösung hier auch angegeben hättest. Du hattest Hilfe erwartet und gibst diese jetzt nicht den anderen Lesern, die hier wegen des Hakens für gelöst eine solche erwartet hätten?

  • Es wäre schön gewesen, wenn du deine Lösung hier auch angegeben hättest. Du hattest Hilfe erwartet und gibst diese jetzt nicht den anderen Lesern, die hier wegen des Hakens für gelöst eine solche erwartet hätten?

    Verzeihung, da steckt natürlich keine böse Absicht dahinter, ich kann gerne auch noch die Lösung nachtragen.


    Grundsätzlich habe ich über mehrere Quellen hinweg eine Lösung gefunden, die mehr oder weniger besagt:


    "Vermietungseinkünfte aus EU-Ländern sind nach § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG in Deutschland in der Einkommensteuererklärung nicht zu berücksichtigen. Sie fließen nicht in den Progressionsvorbehalt ein und erhöhen nicht der Steuertarif. Verluste aus Vermietung wirken sich allerdings dadurch auch nicht steuermindernd aus." (in diesem Fall zitiert aus (Link auf kostenpflichtige Auskunftsseite durch Moderator entfernt)


    Dementsprechend habe ich nichts in der Software angegeben.