Schreibtischgestell und Tischplatte

  • Hallo liebes Forum,


    ich nutze die Buhl Software schon etwas länger, habe das allerdings bisher scheinbar nie völlig ausgeschöpft. Da ich das jetzt versuche brauche ich ein wenig Hilfe.


    Folgendes: Ich hab ein Elektrisch höhenverstellbaren Tisch online gekauft, und beim schwedischen Möbelhaus eine Tischplatte. Das heißt ich habe 2 getrennte Rechnung. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 500€. So wie ich das verstanden habe, kann ich das als GWG angeben. Die Frage die sich bei mir stellt ist nur wo genau.

    Der Tisch wurde bisher ausschließlich nur für die Arbeit genutzt (Ich bin normaler Arbeitnehmer im IT Bereich mit Rufbereitschaft).


    ich habe es bisher versucht unter Arbeitsmittel einzutragen, allerdings sind beides für sich selbstgesehen nicht selbständig nutzbar. Muss ich das irgendwie zusammenfügen , oder als 1 Eintrag machen ?
    Ich wäre für jede Hilfe dankbar .


    mfg

    chin


    Derzeitiger Stand (Allerdings hab ich dort angegeben das es selbständig nutzbar ist , was ja eigentlich nicht der Fall ist).

  • Die beiden Bestandteile ergeben ja nur zusammen ein Ganzes - also müssen sie auch zusammen betrachtet werden. Da sie zusammen unter der Grenze von 800 Euro für GWG liegen, gehören die beiden Rechnungen als ein Anlagegut zu deinen beruflich genutzten Gegenständen. Dann kannst du auch eigenständig nutzbar angeben, denn ein Tisch (zusammengesetzt) ist eigenständig nutzbar.