Hallo,
aktuell arbeite ich als freiberuflicher Redakteur (über Künstlersozialkasse versichert), werde aber voraussichtlich bald bei einem Unternehmen als festangestellter Mitarbeiter in Teilzeit anfangen (30 Stunden pro Woche). Trotzdem würde ich nebenberuflich weiterhin auch meiner freiberuflichen Arbeit nachgehen – die Festanstellung würde aber den Hauptteil meiner Arbeitszeit und Einnahmen ausmachen.
Meine Frage: Kann ich mich in dem Fall bei der KSK abmelden, da meine Sozialversicherungsbeiträge über die Festanstellung abgedeckt sind? Ich habe gelesen, dass es bei einer hauptberuflichen Festanstellung (auch in Teilzeit) keiner zusätzlichen Sozialversicherungen für die selbstständige Tätigkeit mehr bedarf, da diese schon über den Hauptlohn (der Festanstellung) abgezogen werden. Auf meine Anfrage antwortete die KSK bezüglich meiner künftigen Beschäftigungssituation:
"Rechtsfolge: Vollständige soziale Absicherung in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung über das Beschäftigungsverhältnis. Aufgrund der selbständigen künstlerischen/publizistischen Tätigkeit besteht daneben Versicherungspflicht nach dem KSVG lediglich in der Rentenversicherung."
Muss ich also die Rentenversicherung dann sozusagen doppelt bezahlen? (also sowohl über die Arbeit als Angestellter als auch über die nebenberufliche Selbstständigkeit an die KSK?) Das möchte ich – wenn möglich – vermeiden. Hier beispielsweise steht "Nur wer seine Haupteinkünfte aus einer abhängigen Beschäftigung oder einer nichtkünstlerischen Selbständigkeit erzielt, darf die KSK verlassen." "Verlassen" würde nach meiner Interpretation bedeuten, auch keine Rentenversicherung über die KSK mehr zu zahlen.