Kapitaleinkünfte Kinder

  • Hallo, eines meiner Kinder hat im vergangen Jahr ca. 3000,- Gewinn durch Aktien erhalten. Der Freibetrag ist bereits beim Verkauf geltend gemacht worden. Jedoch müsste ich mir doch theoretisch auch den Rest der Steuer wiederholen können, da die Einkünfte ja unter dem besteuerbaren Mindesteinkommen liegen. In unserem WISO Steuer Sparbuch 21 habe ich nicht die Möglichkeit gefunden, Einkommen bei den Kindern anzugeben. Wie kann ich diesen steuerfreien Gewinn nun geltend machen? Vielen Dank für euer Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Wie schon oft im Forum erläutert, ist für jede einkommensteuerpflichtige Person ggf. auch eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben. Voraussetzung natürlich, dass die Einkünfte aufgrund entsprechender Nachweise auch tatsächlich dieser Person zuzurechnen sind.


    Kapitalübertragung auf Kinder - Quelle: Buhl steuernsparen.de