Mit Update 21.3.4 UST ID überprüfen Fehlermeldung 223 bei amtliche Bestätigung anfordern

  • Hallo,

    nach dem letzetn Update kann man zwar die UID noch prüfen im Kundenstamm, aber wenn man den Haken setzt "Amtliche Bestätigung anfordern" also den Brief, kommt eine Fehlermeldung.
    Ohne den Haken geht es, aber kommt halt kein Brief.


    Ja, letzteWoche gings noch.

  • Moin,

    kann ich bestätigen, vor dem Update ging es noch. Aber es hat sich scheinbar eine Änderung ergeben:

    UStAE:

    Bei Anfragen zu einzelnen USt-IdNrn. ist der Nachweis der durchgeführten

    qualifizierten Bestätigungsanfrage durch die Aufbewahrung des Ausdrucks oder die

    Übernahme des vom BZSt übermittelten Ergebnisses in einem allgemein üblichen

    Format oder als Screenshot in das System des Unternehmens zu führen.

    https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/378652_18e___1/




    Der ausgegebene Fehlercode 223:

    Quelle: https://evatr.bff-online.de/eVatR/xmlrpc/codes



    223 Die angefragte USt-IdNr. ist gültig. Die Druckfunktion steht nicht mehr zur Verfügung, da der Nachweis gem. UStAE zu § 18e.1 zu führen ist.
  • Hier das selbe hier immer 223, SB meinte bei Rechnungssumme über 1000€ wird geraten (stand 2020) immer Schriftliche Bestätigung per Brief anfordern, damit hat man was in der Hand und in Falle eines Prüfung steht man besser da. Diese Aussage von SB finde ich ein wenig komisch, da in Zweifelsfall kann Prüfer intern immer Checken ob ein EU VAT Nr zu Zeit ausgestellte Rechnung gültig war oder nicht.


    Naja Screen mit Hinweis "223" aufbewahren ist fraglich, theoretisch ich könnte oben gepostete Screenshot x mal kopieren und Speichern als Bestätigung.

  • Diese Aussage von SB finde ich ein wenig komisch, da in Zweifelsfall kann Prüfer intern immer Checken ob ein EU VAT Nr zu Zeit ausgestellte Rechnung gültig war oder nicht.

    Da verkennst du aber die gesetzliche Lage! Nicht der Betriebsprüfer muss nachprüfen, ob eine gültige ID zum Lieferzeitpunkt vorlag, sondern du musst nachweisen, dass dies der Fall war. Wenn du das nicht kannst, schuldest du die Umsatzsteuer. Du versuchst hier eine Beweislastumkehr zu konstruieren. Dem ist nicht so - das Gesetz schreibt dir vor (übrigens EU-weit), dass du dich zum Zeitpunkt Lieferung über das Vorliegen einer gültigen UStID erkundigt hast. Es gibt schon einige Urteile darüber. Dein Berater weist dich nur auf die gültige gesetzliche Lage hin. Wenn du das komisch findest, ist das deine Sache - du musst im Zweifel die Steuer zahlen, nicht der Berater, der dich auf die Vorschrift hingewiesen hat.

  • SAMM

    Hat den Titel des Themas von „Nach Update 21.00.03.004 bei innergemeinschaftlicher Lieferung keine Amtliche Bestätigung mehr möglich über MB“ zu „Mit Update 21.00.03.004 Überprüfen der UST-ID: keine Amtliche Bestätigung mehr möglich“ geändert.

  • Nach dem qualifizierten Prüfen mit einer amtlichen Bestätigung im Kundendialog erscheint dieser Dialog. Mit Klick auf OK läuft es weiter. Ob die Anfrage im Hintergrund ausgeführt wurde ist nicht ersichtlich.


    Mein Büro - Plus 20.03.05.001

    • Offizieller Beitrag

    Bestätigung von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

    223 Fehler Die angefragte USt-IdNr. ist gültig. Die Druckfunktion steht nicht mehr zur Verfügung, da der Nachweis gem. UStAE zu § 18e.1 zu führen ist.

  • MB-Screenshot-Lösung ist rechtlich nicht haltbar

    Moin,

    kannst Du das qualifiziert erläutern?

    Zitat von https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2020-10-28-aenderung-zu-abschnitt-18e-1-des-umsatzsteueranwendungserlasses-bestaetigung-einer-auslaendischen-umsatzsteuer-identifikationsnummer.pdf?__blob=publicationFile&v=1


    Bei Anfragen zu einzelnen USt-IdNrn. ist der Nachweis der durchgeführten qualifizierten Bestätigungsanfrage durch die Aufbewahrung des Ausdrucks oder die Übernahme des vom BZSt übermittelten Ergebnisses in einem allgemein üblichen Format oder als Screenshot in das System des Unternehmens zu führen.

  • Alles gut und schön.

    Wenn ein Abfragedatum dabei ist dann OK.


    In dem von mir geposteten Link gibt es aber auch eine eindeutige Abfragenummer. Da kann sich dann keiner mehr rausreden. Weil, bedenke, es ist unser Hintern der warm wird bei ner dummen Frage des Prüfers. Und wenn der dann „Aber...“ sagt, kann er die Prüfnummer verfolgen.

  • kannst Du das qualifiziert erläutern?

    Gerne.


    Diesen Screen:


    Wird Prüfer in Fall aller Fälle dir Vogel zeigen und fragen was soll er damit anfangen



    Selbst dieser, wo man Kunden Nr und Kunden Namen oben sieht und unten links angezeigte Datum und Urzeit.


    Jeder weiß das man angezeigte Urzeit und Datum von Pc ist änderbar und manipulierbar ist.


    Dialog Fenster mit oben angezeigten Kunden Namen aus eine (für Prüfer) unbekannte Soft ist auch ziemlich fraglich und rechtlich nicht haltbar.




    Offizielle Ausdruck von https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/?locale=de sieht natürlich anders aus, bin mir auch sicher, dass in dein Link wird dieser Screen gemeint



  • Moin,

    ich habe mal eine "Brief" Vorlage erstellt, die einen Hyperlink mit allen notwendigen Angaben zum Bundeszentralamt für Steuern erstellt. Die Ausgabe erscheint dann im Browser, der Quelltext ist eine XML Datei.

    Die Ausgabe sieht so aus:

    Code
    UstId_1 DE123456123 ErrorCode 200 UstId_2 CZ0125453 Druck nein Erg_PLZ A Ort Praha Datum 19.02.2021 PLZ Erg_Ort A Uhrzeit 15:08:04 Erg_Name A Gueltig_ab Gueltig_bis Strasse Firmenname musterfirma Erg_Str A 

    Die Aufschlüsselung ist beim Bundeszentralamt erklärt. So wird die 200 zwar als ErrorCode bezeichnet, bedeutet aber, dass die UstID korrekt ist. Der Buchstabe A hinter Erg_PLZ bedeutet, dass die PLZ korrekt ist usw.

    Wenn diese Ausgabe als Nachweis reichen würde, wäre das natürlich einfach. Man erstellt für den Kunden einen Brief, druckt den in PDF und kann die Hyperlink aufrufen. Was meint Ihr? Lohnt es sich, das weiter zu verfolgen? Ist unter Euch ein(e) Excel Fachfrau oder -mann, die es hinbekäme, die Datei zu importieren und in einer Tabelle aufzubereiten? Oder besser warten, bis BUHL das fixt?


    PS. Was mir bei der o.a. EU Abfrage aufgefallen ist, dass nicht immer die Adresse angegeben wird und man auch keine Möglichkeit hat, diese einzugeben oder habe ich was übersehen.


    Errorcodes

    Beispiel XML Quelltext

    Schnittstellenaufbau

    LG
    Mausko

    Einmal editiert, zuletzt von Mausko () aus folgendem Grund: Hyperlinks zum Bundeszentralamt eingefügt