Nutzungsentgelt / selbst getragene Kosten bei Privatfahrten mit dem Dienstwagen

  • Hallo in die Runde,


    ich hab eine Frage zu dem Thema Nutzungsentgelt Dienstwagen in dem WISO Steuerprogramm.


    Dort kann man ja laut Hilfestellung und Erklärung, Nutzungsentgelte nachweisen, in meinem Fall wäre das eine monatliche Pauschale für meinen Dienstwagen.


    Kann ich diese Kosten auch wirklich dort eintragen und absetzen?


    Zum Hintergrund:

    Ich habe eine Dienstwagen. 1% wäre 450 Euro. Davon bezahle ich eine Monatliche Nutzergebühr von 400 Euro. Diese wird auch monatlich korrekt abgezogen vom Netto auf dem Lohnzettel und auch als Nutzergebühr deklariert. Die restlichen 50 Euro werden ganz normal als geldwerter Vorteil versteuert und wieder abgezogen. Ich habe auch keine erste Tätigkeitsstätte, somit entfällt die Versteuerung des Arbeitsweges.


    Ich hoffe ihr könnt mir dazu ein paar Tipps geben. Danke.


    P.S. Die Suche habe ich schon verwendet, aber absolut keine brauchbaren Informationen gefunden.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Nutzungsentgelt/ selbst getragene Kosten bei Privatfahrten mit dem Dienstagen“ zu „Nutzungsentgelt / selbst getragene Kosten bei Privatfahrten mit dem Dienstwagen“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Kann ich diese Kosten auch wirklich dort eintragen und absetzen?

    In Deinem Fall nein.


    Ich habe eine Dienstwagen. 1% wäre 450 Euro. Davon bezahle ich eine Monatliche Nutzergebühr von 400 Euro. Diese wird auch monatlich korrekt abgezogen vom Netto auf dem Lohnzettel und auch als Nutzergebühr deklariert. Die restlichen 50 Euro werden ganz normal als geldwerter Vorteil versteuert und wieder abgezogen.

    Womit, der gesetzlichen Regelung entsprechend, alle Zuzahlungen angerechnet wurden und nur der verbleibende Teil als einkommensteuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn versteuert wurde.


    Ich habe auch keine erste Tätigkeitsstätte, somit entfällt die Versteuerung des Arbeitsweges.

    Womit auch der Ansatz einer etwaigen Entfernungspauschale im Rahmen der Werbungskosten ausscheidet.


    P.S. Die Suche habe ich schon verwendet, aber absolut keine brauchbaren Informationen gefunden.

    Hättest Du unter dem Suchbegriff Zuzahlung aber sicherlich. ;)