Dienstwagen 0,03% Prozentversteuerung Fahrtweg - Rückholung wegen Homeoffice

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen Dienstwagen, bei dem ca. 65km Fahrtweg pro Tag zur Firma mit 0,03% versteuert wird. Dadurch kommt ein nicht unerheblicher Steuerabzug im Monat zum Tragen. Bedingt durch Corona bin ich aber letztes Jahr so gut wie gar nicht ins Büro gefahren und würde mir von daher die 0,03% Versteuerung über die Steuererklärung wiederholen wollen, bzw. ausrechnen, was sich mehr lohnt: Zurückholen über die Steuererklärung oder einfach für das ganze Jahr die km-Pauschale abrechnen, als wäre ich gefahren.


    Wisst Ihr, wo ich das mit den nicht gefahrenen Tagen für die 0,03% im Wiso-Steuersparbuch eingeben muß?


    Vielen Dank!


    Viele Grüße aus dem Rheinland

  • KB2104

    Hat den Titel des Themas von „Dienstwagen 0,3% Prozentversteuerung Fahrtweg - Rückholung wegen Homeoffice“ zu „Dienstwagen 0,03% Prozentversteuerung Fahrtweg - Rückholung wegen Homeoffice“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Wisst Ihr, wo ich das mit den nicht gefahrenen Tagen für die 0,03% im Wiso-Steuersparbuch eingeben muß?

    Die erweiterte Forumssuche ist dein Freund. ;)


    Aber "wünsch Dir was" gibt es eigentlich nicht. Man hat ggf. vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

    • Offizieller Beitrag

    Hi, hast Du mittlerweile eine Antwort erhalten oder die Lösung gefunden? Stehe vor dem gleichen Problem.

    Danke, VG Christian

    Dann solltest auch Du die erweiterte Forumssuche mit geeigneten Stichworten nutzen. Es gelten insoweit die ganz normalen gesetzlichen Regelungen und ggf. Wahlrechte.

  • Die Lösung ist folgendermaßen (Noch nicht durch beim Finanzamt, aber so sagen es meine Experten):

    Beispiel:

    Bruttolistenpreis Firmenwagen = 52.300 Euro.

    Einfache Fahrt zur Arbeit 60km


    1. Die Rechnung:

    Bei >180Tage(52300*0,03*60*12)/100 = 11.297 Euro (so Versteuert die Firma)

    Bei <180 Tage am Beispiel 16 Tage (52300*0,002*60*16)/100 = 1.004 Euro kann man für ein ganzes Jahr ansetzen


    2. In der Lohnsteuerkarte (in der Regel Online in das Buhl Programm) das Bruttogehalt folgendermaßen ändern

    Altes Brutto - 11.297 Euro + 1.004 Euro eintragen


    3. Auf Anlage N muss die Entfernungspauschale dazu natürlich passen 60*0,3*16 = 288 Euro


    4. Auf dem Mantelbogen Zeile 45 (ziemlich weit hinten) "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" machen. Ansonsten bearbeitet der Finanzbeamte das nicht manuell. Dort habe ich auch meine Rechnung eingetragen damit er Bescheid weiß.


    Alles unverbindlich, denn ich bin nur Laie


    Viel Glück

    • Offizieller Beitrag

    Die Lösung ist folgendermaßen (Noch nicht durch beim Finanzamt, aber so sagen es meine Experten):

    Wer sind denn Deine Experten? Die können Dir auch nur sagen, dass diesbezüglich die ganz normalen Regelungen gelten. Und das machen auch die Buhl-Steuerprogramme, wenn man die entsprechenden Änderungen/Korrekturen zur Lohnsteuerbescheinigung aktiviert. Dann hat man alle Muster zur weiteren Inanspruchnahme zur Verfügung. Und dass die Fahrten bezüglich Entfernungspauschale ebenfalls entsprechend (zu Lasten) zu korrigieren sind, ist auch selbstverständlich und ergibt sich aus den bestehenden Regelungen. Und alles natürlich durch Aufzeichnungen bzw. Bescheinigungen glaubhaft gemacht. Von der Sache her ist es doch vollkommen gleichgültig, ob man nun wegen Corona weniger Fahrten zwischen Wohnung und 1.Tätigkeitsstätte hat oder aus sonst irgendeinem Grund (anderweitige Verpflichtungen, Dienstreisen, Krankheit, Urlaub, etc.).


    Das ändert aber nichts daran, dass wir genau dieses Prozedere schon zigfach im Forum erläutert haben und das sogar teilweise noch bebildert. Und da sich die Fragestellungen auf die Programmbedienung beziehen, erfolgt eben der Hinweis auf die Nutzung der erweiterten Forumssuche.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…earch/&q=0%2C03+korrektur

    https://www.buhl.de/wiso-softw…/&q=korrektur+arbeitslohn

    https://www.buhl.de/wiso-softw…r+lohnsteuerbescheinigung

  • 2. In der Lohnsteuerkarte (in der Regel Online in das Buhl Programm) das Bruttogehalt folgendermaßen ändern

    Altes Brutto - 11.297 Euro + 1.004 Euro eintragen

    Das wird nichts, denn die elektronisch übermittelte Lohnsteuerbescheinigung deines AG wird automatisch eingelesen und überschreibt deine Einträge.

    4. Auf dem Mantelbogen Zeile 45 (ziemlich weit hinten) "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" machen. Ansonsten bearbeitet der Finanzbeamte das nicht manuell. Dort habe ich auch meine Rechnung eingetragen damit er Bescheid weiß.

    Und damit hast du freiwillig in eine erweiterte Prüfung deiner Eklärung eingewilligt. Wenn du es so gemacht hättest, wie es hier nun schon mehrfach beschrieben wurde im Forum, hättest du das vermieden. Alle Angaben können korrekt gemacht werden ohne die Angaben des Arbeitgebers zu überschreiben und ergänzende Hinweise zu machen.