Photovoltaik Wohngebäudeversicherung

  • Hallo liebe Steuersparbuch-Experten,

    Ich mache gerade unsere erste Steuererklärung nach der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage 2020. Nachdem ich schon die vereinfachte EÜR im Einkommensteuer-Modul gefunden habe, bin ich auch ganz zufrieden. Allerdings finde ich hier kein Feld, in das ich die Wohngebäudeversicherungs-Kosten für die Photovoltaik-Anlage eingeben kann. Unter "Sonstige Betriebsausgaben" steht nur, das Versicherungen für Gebäude bei "sonstigen Aufwendungen für betrieblich genutzte Gebäude" eingetragen werden müssen. Muss ich erst einen Teil unseres Hauses dem Betriebsvermögen zuordnen, damit ich Gebäudekosten erfassen kann? Das finde ich aber auch nicht...

    Vielleicht kann mit jemand das Brett vom Kopf nehmen...

    Falls das wichtig ist: Wir haben nach Errichtung der Anlage diese in unsere Wohngebäudeversicherung aufgenommen, zahlen jetzt also mehr. Diese Kosten würde ich gerne als Betriebsaugabe erfassen.

    Viele Grüße,

    Iris Abele

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich erst einen Teil unseres Hauses dem Betriebsvermögen zuordnen, damit ich Gebäudekosten erfassen kann?

    Die PV-Anlage ist Dein Betriebsvermögen, das Du ja aktiviert hast und für das Du ja ggf. auch zur Umsatzsteuer optiert hast.


    Falls das wichtig ist: Wir haben nach Errichtung der Anlage diese in unsere Wohngebäudeversicherung aufgenommen, zahlen jetzt also mehr. Diese Kosten würde ich gerne als Betriebsaugabe erfassen.

    Aber nur die Zusatzkosten der Differenzbetrag. Bei beitragsfreier Mitversicherung würde nämlich nichts gehen.


  • Hallo Miwe4,

    Danke für die schnelle Antwort. Genau, wir zahlen jetzt eben ein bisschen mehr und diese Differenz würde ich gerne angeben. Also gehört das doch dahin. Ich dachte nur weil es die Wohn-GEBÄUDE-Versciherung ist, gehört es da laut Anmerkungen eben nicht hin. Aber wahrscheinlich ist es in dem Fall eben keine GEBÄUDE-Versicherung, sondern halt die Versicherung der Anlage.

    Dann mach ich das so.
    Danke schön!

    Gruß,

    Iris Abele

    • Offizieller Beitrag

    Aber wahrscheinlich ist es in dem Fall eben keine GEBÄUDE-Versicherung, sondern halt die Versicherung der Anlage.

    Eben. Die PV-Anlage ist i.d.R. ja kein Gebäudebestandteil, sondern ein bewegliches Wirtschaftsgut. Zumindest ist es nach dem Steuerrecht so.