steuer:Web Nebenkostennachzahlung

  • Hallo zusammen,

    ich habe zwei wahrscheinlich einfache Fragen: :rolleyes:

    Wo muss ich für eine vermietete Wohnung eine Nebenkostennachzahlung des Mieters eintragen?
    Wie ist diese Nachzahlung überhaupt zu behandeln, ist das eine Einnahme oder nur ein durchlaufender Posten, der einen Rückstand ausgleicht und nicht aufgeführt werden muss. :?:

    Danke für ein Feedback
    Andreas

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Steuer:web Nebenksotennachzahlung“ zu „steuer:Web Nebenkostennachzahlung“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Wo muss ich für eine vermietete Wohnung eine Nebenkostennachzahlung des Mieters eintragen?

    Das wird bei den Einnahmen doch explizit abgefragt.


    Wie ist diese Nachzahlung überhaupt zu behandeln, ist das eine Einnahme oder nur ein durchlaufender Posten, der einen Rückstand ausgleicht und nicht aufgeführt werden muss. :?:

    Selbstverständlich ist das eine Einnahme. Deine Erstattungen an den Mieter möchtest Du ja sicherlich auch irgendwie gewürdigt wissen. Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG.