Korrekter Umlageschlüssel

  • Schönen Guten Tag,


    ich habe gerade von jemanden einen Hinweis bekommen das bestimmte Umlageschlüssel in meiner Betriebskostenabrechnung falsch sein könnten.

    Da ich gerade nicht mehr genau weiss ob ich die dem Programm falsch mitgegeben habe, oder das Programm das hier vorgibt, richte ich die Frage an euch Experten :)


    Es geht im Detail um folgende 3(4) Posten:


    - Niederschlagswasser

    - Wohngebäudeversicherung

    - Grundbesitzabgaben

    (- Heizkosten)


    Ich habe diese Kosten aktuell auf Personentage umgelegt sowie nahezu alle anderen Kosten auch. Jedoch habe ich nun den Hinweis bekommen das die genannten Posten ausschließlich nur auf die Wohnfläche umgelegt werden dürfen? Stimmt das? Leider habe ich konkret dazu nichts gefunden.


    Bzgl. der Heizkosten habe ich die 70/30 Regel angewandt, jedoch habe ich die Grundkosten auf Personentage statt Wohnfläche umgelegt. Dies wurde mir auch seitens der Techem so vorgeschlagen in meinem Fall da ich in unseren Mietverträgen keine Wohnfläche angegeben habe. Hier konnte ich allerdings konkret die Heizkostenverordnung finden welche aussagt das nur auf Wohnfläche umgelegt werden darf... Frag ich mich warum die Techem mir das anderssagt und angibt das ihre Abrechnungen rechtssicher sind...


    Wenn das so stimmt, werde ich wohl doch jemanden kommen lassen müssen um alle Wohnungen zu vermessen da ich dann ja zwingend die Wohnflächen benötige :-/
    Aber eigentlich würde ich lieber bei Personentage bleiben, sofern ich das darf..


    Gruß & Dank!

    Anon

  • Ich habe diese Kosten aktuell auf Personentage umgelegt sowie nahezu alle anderen Kosten auch.

    Hier denke ich, sind einige Fehler enthalten. Denn die Grundsteuer z. B. wird nach bestimmten Werten der Behörde berechnet, da geht es um Flächen, nicht um Personen.

    Bei den Heizkosten werden die Grundgebühren immer nach Wohnfläche abgerechnet. Sollte Techem das so gesagt haben gäbe es nur einen Weg, kündigen.


    Bitte schau einmal in die Betriebs- und Heizkostenverordnung, dort dürften deine Fragen beantwortet sein. Es gibt auch die Möglichkeit, wenn z. B. keine Wasserzähler für die Wohnungen existieren, dass dann laut BKVO nach Wohnfläche umzulegen sind. Nur dann, wenn im Mietvertrag eine andere Umlageregel schriftlich vorliegt, darf man danach abrechnen.


    Also auch vorab mal den Mietvertrag einsehen.

  • Niederschlagswasser nach Wohnfläche

    Gebäudeversicherung nach Wohnfläche

    Grundsteuer nach Wohnfläche

    Heizkosten:

    Grundkosten nach Wohnfläche

    Heizkosten nach Verbrauch


    Das ist meine Meinung


    Wenn das so stimmt, werde ich wohl doch jemanden kommen lassen müssen um alle Wohnungen zu vermessen

    Gibt es keinen Bauzeichnung mehr?

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Man kann auch ins Bauamt gehen und nach der Akte fragen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dort könnten sich, je nach Alter des Gebäudes, auch Wohnflächenberechnungen zum Gebäude befinden. Es sei denn, es ist so oft umgebaut worden, dass das alles nichts hilft.