Schönen Guten Tag,
ich habe gerade von jemanden einen Hinweis bekommen das bestimmte Umlageschlüssel in meiner Betriebskostenabrechnung falsch sein könnten.
Da ich gerade nicht mehr genau weiss ob ich die dem Programm falsch mitgegeben habe, oder das Programm das hier vorgibt, richte ich die Frage an euch Experten
Es geht im Detail um folgende 3(4) Posten:
- Niederschlagswasser
- Wohngebäudeversicherung
- Grundbesitzabgaben
(- Heizkosten)
Ich habe diese Kosten aktuell auf Personentage umgelegt sowie nahezu alle anderen Kosten auch. Jedoch habe ich nun den Hinweis bekommen das die genannten Posten ausschließlich nur auf die Wohnfläche umgelegt werden dürfen? Stimmt das? Leider habe ich konkret dazu nichts gefunden.
Bzgl. der Heizkosten habe ich die 70/30 Regel angewandt, jedoch habe ich die Grundkosten auf Personentage statt Wohnfläche umgelegt. Dies wurde mir auch seitens der Techem so vorgeschlagen in meinem Fall da ich in unseren Mietverträgen keine Wohnfläche angegeben habe. Hier konnte ich allerdings konkret die Heizkostenverordnung finden welche aussagt das nur auf Wohnfläche umgelegt werden darf... Frag ich mich warum die Techem mir das anderssagt und angibt das ihre Abrechnungen rechtssicher sind...
Wenn das so stimmt, werde ich wohl doch jemanden kommen lassen müssen um alle Wohnungen zu vermessen da ich dann ja zwingend die Wohnflächen benötige :-/
Aber eigentlich würde ich lieber bei Personentage bleiben, sofern ich das darf..
Gruß & Dank!
Anon