Bezug Fortbildung zum bestehendem Arbeitsverhältnis

  • Hallo,


    ich habe einen Meisterlehrgang hinter mir, die Kosten möchte ich natürlich absetzen.

    Ich bin beschäftigt als Facharbeiter und habe die Fortbildung ohne direktes Ziel auf eine Stelle gemacht, heißt das mein Arbeitgeber nichts mit dem Lehrgang zu tun hat.


    Nun muss ich angeben ob -die Fortbildung inhaltlichen Bezug zum bestehendem Arbeitsverhältnis hat

    - die Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug zum bestehendem Arbeitsverhältnis ist

    - oder vorweggenommene Werbungskosten sind


    Wer weiß hier was zu trifft?

    Noch eine ,wahrscheinlich dumme, Frage ein für den Lehrgang angeschaffter pc gilt als Arbeitsmaterial????


    Über Antworten würde ich mich sehr freuen

    Mit freundlichen Grüßen

    • Offizieller Beitrag

    Nun muss ich angeben ob -die Fortbildung inhaltlichen Bezug zum bestehendem Arbeitsverhältnis hat

    - die Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug zum bestehendem Arbeitsverhältnis ist

    - oder vorweggenommene Werbungskosten sind


    Wer weiß hier was zu trifft?

    Das weißt doch nur Du selber, was Du danach zu tun beabsichtigst. Im Zweifel doch Letzteres beim aktuellen oder neuen AG unter verbesserten Bezügen.


    Noch eine ,wahrscheinlich dumme, Frage ein für den Lehrgang angeschaffter pc gilt als Arbeitsmaterial????

    Es gelten die ganz normalen Regelungen bezüglich der Abgrenzung einer privaten Mitveranlassung und entsprechend ist das WG zu erklären.


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