Hallo,
ich habe einen Meisterlehrgang hinter mir, die Kosten möchte ich natürlich absetzen.
Ich bin beschäftigt als Facharbeiter und habe die Fortbildung ohne direktes Ziel auf eine Stelle gemacht, heißt das mein Arbeitgeber nichts mit dem Lehrgang zu tun hat.
Nun muss ich angeben ob -die Fortbildung inhaltlichen Bezug zum bestehendem Arbeitsverhältnis hat
- die Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug zum bestehendem Arbeitsverhältnis ist
- oder vorweggenommene Werbungskosten sind
Wer weiß hier was zu trifft?
Noch eine ,wahrscheinlich dumme, Frage ein für den Lehrgang angeschaffter pc gilt als Arbeitsmaterial????
Über Antworten würde ich mich sehr freuen
Mit freundlichen Grüßen