Fehlermeldung in EÜR 2020 bei Bemessung der Umsatzsteuer für die private Nutzung von Elektrofahrzeugen

  • Hallo,


    Ich wollte meine EÜR 2020 in Mein Elster vorbereiten und habe die Daten aus der WISO EÜR eingegeben. Dabei kam es zur Fehlermeldung, dass die Umsatzsteuer mehr als 19% der Einnahmen beträgt.


    Ich habe jetzt herausgefunden, dass es an der Berechnung meines E-Autos liegen muss, das ich in 2020 verbucht habe.


    Und zwar ist das Problem, dass ich nur ein Viertel des Bruttolistenpreises für die 1% Regelung als Bemessungsgrundlage heranziehe, aber die Umsatzsteuer auf die private Kraftfahrzeugnutzung als Bemessungsgrundlage den vollen Bruttolistenpreis beträgt. Somit fehlt der höheren Umsatzsteuer eine Einnahme auf der Gegenseite. Die überschüssige Umsatzsteuer wird auf ein Sachkonto 3 verrechnet (verbleibende Umsatzsteuer - Konto 1775). Da ich das Ganze über den Automatismus in WISO EÜR gemacht habe, sollte da doch nichts schief gehen, oder? Im Anhang die Buchung aus meiner WISO EÜR.


    Vielen Dank

  • Guten Morgen,


    gibt es niemanden, der mir helfen kann? Vielleicht habe ich mich auch nicht klar ausgedrückt, wo das Problem ist. Ich würde mich freuen, wenn die Hilfwilligen sich melden würden.


    Vielen Dank

  • Bist du selbständig? Dann wird doch der geldwerte Vorteil voll der Umsatzsteuer unterworfen und auf Privatentnahme gebucht.

  • Guten Morgen,


    ja selbstständig mit EÜR. Ich verstehe nicht ganz , was du meinst. Ich habe oben zwei Bilder aus meinem Buchungsautomat eingefügt. Kannst du daraus etwas Fehlerhaftes erkennen?


    Vielen Dank für deine Mühe

  • Du darfst bei der Umsatzsteuer eben nicht den gekürzten Beitrag verwenden, sondern musst den vollen 1%-Betrag (also AHK zu 100%) berechnen.

  • Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. :)


    Genau das ist doch das Problem: Bei der Umsatzsteuer setze ich 1% des vollen Listenpreises an (100%), bei der Berechnung des Privatanteils setze ich ein Viertel des Bruttolistenpreises an (davon dann 1%). So habe ich mehr Umsatzsteuer verbucht als dem Einnahmen gegenüberstehen. Und so entsteht die Fehlermeldung, dass von der Logik nicht mehr als 19% der Nettoeinnahme als Umsatzsteuer gebucht werden können.


    Beispiel: Elektro-Fahrzeug Listenpreis 10.000 EUR

    1. Privatanteil: 1/4 von 10.000 € = 2.500 € x 1% = 25 EUR

    2. Umsatzsteuer: 10.000 € x 1% = 100 € x 19% = 19 EUR


    Somit stehen pro monatlicher Buchung 25 EUR Nettoeinnahme 19 EUR Umsatzsteuer gegenüber.

  • Guten Morgen,


    Kann mir denn wirklich keiner helfen? Es muss doch jemanden geben der schon mal ein E-Auto in die EÜR gebucht hat und das Umsatzsteuerproblem aufgetaucht ist.


    Pleaeaeaease!


    Vielen Dank!

  • Noch einmal:

    die Kürzung des geldwerten Vorteils gilt nur und ausschließlich für die Einkommensteuer, d.h. Angestellte, die einen Firmenwagen vom AG gestellt bekommen, versteuern nur den verkürzten Anteil über die Lohnsteuer. Das hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Du bist selbständig und versteuerst "nur" den Privatanteil bei der Umsatzsteuer und hier gelten nun einmal die vollen 1% als Bemessungsgrundlage und müssen auch so gebucht werden.