Frage bezüglich "Beruflich genutzte Gegenstände" & Anteil der beruflichen Nutzung

  • Hallo,

    ich mache dieses Jahr meine erste Steuererklärung, da ich das erste mal nach der Ausbildung ein komplettes Jahr gearbeitet habe, Kurzarbeit hatte und im allgemeinen auch einiges an (soweit mir bekannt) steuerlich absetzbare Ausgaben hatte.


    Meine Frage bezieht sich auf die "Werbungskosten". Man muss dazu sagen, dass ich sehr nah an meiner Firma wohne (10Minuten Fußweg) und daher durch gefahrene KM oder so fast nichts dazu kommt (da es ja eine Pauschale von 1000€ gibt, an die ich wohl kratze bzw. nicht ran komme).

    Allerdings habe ich mir gegen Ende des Jahres einen Bürostuhl für das HomeOffice gekauft, der 797,74€ Netto (nach Abzug vom Skonto) gekostet hat. Habe also 925,38€ Brutto bezahlt - so wie ich das sehe passt das also perfekt unter den 800€, damit kann ich es also sofort abschreiben.


    Meine Frage bezieht sich auf den Anteil der beruflichen Nutzung.

    Eine freche Frage wäre, wie nachgewiesen werden soll, wie viel Prozent ich darauf beruflich gesessen habe. Nach Anschaffung (minus 6 Tage, die ich noch in der Firma war) waren das an jedem Arbeitstag 8 Stunden.


    Muss ich jetzt schätzen, wie viel ich privat drauf gesessen habe, und das von den 40h pro Woche abziehen, so dass ich nur noch Anteile von den 925,38€ zurück bekomme? Wie soll ich da was nachweisen? Kann ja sein, dass ich in meiner Freizeit auf meinem altem Stuhl sitze, und damit 100% berufliche Nutzung erreiche. Oder ist/scheint das unrealistisch? Bzw. wird da überhaupt drauf geachtet, wenn ich unter dem 1000€ Pauschalbetrag bin? Vielleicht klingt die Frage jetzt etwas böswillig, aber es geht mir eher darum, nicht in einer Situation zu kommen, in der ich irgendwelche mir nicht bekannten Nachweise erbringen muss, die ich nicht habe oder bringen kann. Aber um extra wenig einzugeben, um dies zu umgehen, bin ich mir dann auch zu schade.


    Danke für eure Antworten.

    LG

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht klingt die Frage jetzt etwas böswillig, aber es geht mir eher darum, nicht in einer Situation zu kommen, in der ich irgendwelche mir nicht bekannten Nachweise erbringen muss, die ich nicht habe oder bringen kann.

    Du hast glaubhafte und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Und eine nahezu ausschließliche berufliche Nutzung wird Dir so wahrscheinlich niemand abkaufen, weshalb die private Mitnutzung, wie bei allen anderen WG, die Du beruflich nutzt, zu schätzen ist. Im Übrigen ist dem Forum eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet.


    Du sprichst von den Steuergroschen aller, das ist dir hoffentlich klar.

  • Vielleicht klingt die Frage jetzt etwas böswillig, aber es geht mir eher darum, nicht in einer Situation zu kommen, in der ich irgendwelche mir nicht bekannten Nachweise erbringen muss, die ich nicht habe oder bringen kann.

    Du hast glaubhafte und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Und eine nahezu ausschließliche berufliche Nutzung wird Dir so wahrscheinlich niemand abkaufen, weshalb die private Mitnutzung, wie bei allen anderen WG, die Du beruflich nutzt, zu schätzen ist. Im Übrigen ist dem Forum eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet.


    Du sprichst von den Steuergroschen aller, das ist dir hoffentlich klar.

    Danke für deine Antwort.

    Ich werde sicherlich keine 100% angeben, da dies nicht der Wahrheit entspricht. Meine Frage war eher so gemeint:

    Muss ich jeden Tag jede Minute, die ich auf dem Stuhl verbringe, mitschreiben, und zwischen privat- und beruflicher Nutzung am Ende prozentualunterscheiden, oder reicht eine grobe Überschlagsrechnung (was bei mir etwa 50% entsprechen würde)?


    Ich habe so einen Nachweis nicht, den einzigen Nachweis den ich wirklich habe ist, dass ich seit ich den Stuhl habe an jedem Arbeitstag außer an 6 8 Stunden pro Tag darauf beruflich gesessen habe.


    Edit: Habe die Antwort noch mal durchgelesen, da steht ja "zu schätzen ist", daher ist meine Frage wohl doch beantwortet. Danke noch mal.

    • Offizieller Beitrag

    ... oder reicht eine grobe Überschlagsrechnung (was bei mir etwa 50% entsprechen würde)?

    Davon rede ich. Und es sollte kein gerade so beliebter Gaming-Stuhl sein. ;)