One Stop Shop (OSS) Verfahren sollte ab 01.07.2021 kommen, ist MB dafür vorbereitet ?

  • Es ist ja bekannt, dass in Rahmen der EU-Mehrwertsteuerreform ab 01.07.21 ist One-Stop-Shop Verfahren geplant und muss dann bereits ab 10.000€ EU-Umsatz an nicht gewerbliche Kunden pro Jahr.


    Es gilt dann eine einheitliche Schwelle von 10.000 Euro, ab diesem Wert ist die Mehrwertsteuer stets im Bestimmungsland zu zahlen. Die Verrechnung erfolgt zentral mit Hilfe von OSS.


    Also nicht 10.000 pro Land, sondern 10.000€ pro Jahr in alle EU Länder, d.h wenn man z.B 5000€ mit Österreich macht, 3000€ Italien und z.b 2500 Frankreich ist man schon drüber.


    Dies wird voraussichtlich viele MB-Nutzer treffen, da 10k in alle EU Länder kommt schnell zusammen, vor allem im Onlinehandel.


    Ist (oder wird) MB dazu bereit sein? Weil dies erfordern ein massiven technischen Angriff ins Software, viel komplizierter als "nur" Mwst. von 19% auf 16% zu ändern :rolleyes:

  • Ist (oder wird) MB dazu bereit sein

    :pinch: Augen zu und durch


    Zitat

    viel komplizierter als "nur" Mwst. von 19% auf 16% zu ändern

    Wer das Chaos erlebt hat im Sommer 2020 der ahnt Böses. Das wird bis Ende des Jahres dauern bis das daann einigermaßen läuft und Samm wird hunderte Screenshots fertigen wo gezeigt wird warum Konten nicht mehr dort sind wie bisher. Oder "Warum ist meine innergemeinschaftliche Lieferung plötzlich als Kleinunternehmer gebucht?"

  • Ich würd mich sehr freuen, wenn MB-OrgaMax Buhl Support C. Diel dies Zeitnah umsetzen kann.


    Zumindest wenn Rechnung z.B nach AT geht automatisch den 20% berechnen und Mwst. auf entsprechend Konto packen, nicht in USVA mit einberechnen und SB über Datev-Schnitstelle dies auch nachvollziehen kann und abfertigen kann. Ich kann mir kaum Vorstellen den Aufwand Manuell zu meistern und Täglich in mehrere Rechnungen rein gehen Manuell korrigieren und Monatlich noch USVA Prüfen.... Bis zum 01.07.2021 sind nur 3 Monate...




  • und nicht die Differenzbesteuerer vergessen, da gilt diese Grenze anscheinend nicht, da Diff Steuer immer in D abgeführt wird. Ebay ignoriert bisher diesen Sachverhalt weil sie es irgendwie nicht verstehen oder wollen

  • Das MOSS-Verfahren tritt anstelle des OSS-Verfahrens in Kraft.

    Zitat:

    "Tatsächlich ergibt sich für Online-Händler damit auch eine Vereinfachungsregelung. Denn mit Einführung der Fernverkaufsregelung wird für Unternehmer auch die Möglichkeit eröffnet, das bisher als MOSS-Verfahren bekannte Verfahren zu nutzen, um die ausländische Umsatzsteuer über das deutsche Bundeszentralamt für Steuern anzumelden und abzuführen. Das MOSS-Verfahren (abgekürzt für Mini-One-Stop-Shop-Verfahren) konnte bisher ausschließlich für die Anmeldung und Abführung von ausländischen Umsatzsteuern bei auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistungen genutzt werden. Da das Verfahren erweitert wird und zukünftig auch Umsatzsteuern für Lieferungen in EU-Länder erfasst, wird es als OSS-Verfahren (One-Stop-Shop-Verfahren) gelten. Eine umsatzsteuerliche Registrierung im EU-Ausland aufgrund von Warenlieferungen in ein EU-Ausland kann somit vermieden werden. Die umsatzsteuerlichen Pflichten im EU-Ausland können von Deutschland aus erfüllt werden."

    Quelle: Steuerberaten.de


    Weiter Quelle im Anhang - Nachricht vom März BZSt

  • Melde dich dann bitte.

    Im Online-Shop kann ich einstellen, dass Kunden aus Österreich soll 20% berechnen werden. Frage ist, ob diese Bestellungen auch automatisch im MB (ohne Manuelle Anpassung) auf richtige Steuerkonten Konten verbucht werden können. Wenn MB das mindestens mit Österreich lösen könnte wäre ich schon glücklich. Auf andere Länder können wir verzichten.

  • Wenn MB das mindestens mit Österreich lösen könnte wäre ich schon glücklich. Auf andere Länder können wir verzichten.

    Moin, wenn, dann alle EU Länder, es reicht in diesem Fall nicht, wenn Du glücklich bist ;), es müssen mindestens folgende Anpassungen gemacht werden: der Kontenrahmen muss angepasst werden, es müssen Steuersätze angelegt werden, Steuerformulare korrekt gefüllt werden und dann versendet werden können.

  • Zitat

    Der von Ihnen ausgesprochen Hinweis bezüglich der Anpassung der Fernverkaufsregel in der EU ab dem 01.07.21 liegt unserer Entwicklungsabteilung bereits vor und wird betrachtet. Leider ist es uns aktuell noch nicht möglich, eine verbindliche Aussage zu einem genauen Termin der Umsetzung zu treffen. Natürlich sind wir bestrebt, erforderliche Anpassungen fristgerecht mittels Update bereitzustellen

    Moin,

    oben die Antwort des Supports...

  • Zitat

    Der von Ihnen ausgesprochen Hinweis bezüglich der Anpassung der Fernverkaufsregel in der EU ab dem 01.07.21 liegt unserer Entwicklungsabteilung bereits vor und wird betrachtet. Leider ist es uns aktuell noch nicht möglich, eine verbindliche Aussage zu einem genauen Termin der Umsetzung zu treffen. Natürlich sind wir bestrebt, erforderliche Anpassungen fristgerecht mittels Update bereitzustellen

    Moin,

    oben die Antwort des Supports...

    Wird schon schief gehen. Danke für die Info

  • Auf meine Nachfrage:

    Zitat

    Da die nötigen Anpassungen bezüglich der Fernverkaufsregel in der EU durch die Entwicklungsabteilung geprüft werden, können wir Ihnen keine genaue Zeitangabe mitteilen, wann und wie diese Änderungen umgesetzt werden können. Natürlich bedenken die entsprechenden Kollegen, wie in der E-Mail vom 21.04.2021 bereits geschrieben, die bestehenden Fristen.

    Die Antwort auf meine nächste Nachfrage poste ich hier wieder. Darüber hinaus empfehle ich jedem, der im EU Binnenmarkt verkauft, eine vergleichbare Anfrage zu stellen.

  • Werd ich auch gleich machen.


    Hab mich gestern dazu mit meiner StBin beraten, da die ja unsere UStVA macht. Die wissen auch schon darum und DATEV soll das ja entsprechend beherrschen. Wenn Buhl also nicht pünktlich zum 01.07.2021 mit betrachten fertig ist, dann muß ich mal schauen, wie ich mir eigene Phantasiekonten mit den entsprechenden Steuersätzen anlege, auf die ich die Auslandsrechnungen buche und im Steuerbüro wird das dann korrekt umgebucht. Nicht die eleganteste Lösung, aber zumindestens erstmal praktikabel. Dnn wenn uns die Erfahrung eines gelehrt hat bei Buhl, dann doch, dass alte Sprichwörter nicht immer altmodisch sind. "Der Geist ist willig, doch das Fleisch ist schwach." ;)


    Und sollte ich mich irren, dann bin ich nicht böse. :)


    Was ich damit sagen will: Jeder, den es betrifft, sollte sich auch mal mit seinem Steuerbüro unterhalten.

  • Bin auch bereit zu investieren, wenn ich dafür ein zusätzlichen Modul kaufen müsste...

    Kein Thema, denn diese Lösung betrifft ja nicht alle Nutzer des Programms. Dann kann es von mir aus auch bitteschön ein extra Modul dafür geben oder man integriert es ins Modul Webshop, denn genau diese Klientel betrifft es ja.