One Stop Shop (OSS) Verfahren sollte ab 01.07.2021 kommen, ist MB dafür vorbereitet ?

  • Ist doch eher Gambioproblem

    wir haben erstmal EU für Private abgestellt und dadurch können Kunden natürlich nicht bestellen und meckern.


    Wenn wir das nicht machen würden wird richtige Chaos in der Buchhaltung sein... Steuersetze etc... Rechnung nachträglich zu versenden ist für uns kein Option, da wir täglich Zahlungen zuordnen. Da wir nicht abschätzen können wann und vorallem wie das umgesetzt wird, kann ich mir den Chaos in der Buchhaltung nicht erlauben

  • Ist doch eher Gambioproblem

    wir haben erstmal EU für Private abgestellt und dadurch können Kunden natürlich nicht bestellen und meckern.


    Wenn wir das nicht machen würden wird richtige Chaos in der Buchhaltung sein... Steuersetze etc... Rechnung nachträglich zu versenden ist für uns kein Option, da wir täglich Zahlungen zuordnen. Da wir nicht abschätzen können wann und vorallem wie das umgesetzt wird, kann ich mir den Chaos in der Buchhaltung nicht erlauben

    Genau so. Versand für Verbraucher in die EU haben wir auch ausgesetzt und einen entsprechenden Hinweis dazu, denn nachträglich alles nochmal zu bearbeiten ist keine Option. Traurig, aber nicht zu ändern.

  • "

    Ich würde auch davon ausgehen, dass mit der UStVA für Juli auch alle EU-Lieferungen nicht nur angemeldet, sondern auch die Steuern abgeführt werdeen müssen"


    https://www.bzst.de/DE/Unterne…u_node.html#js-toc-entry8


    Also wenn man sich diese Seite ansieht und die FAQ liest ist es eigentlich eindeutig:

    "Inlandsumsätze – wie bisher – beim zuständigen Finanzamt im allgemeinen Besteuerungsverfahren zu erklären. "->Juli ohne die EU Umsätze an das FA

    "Die im Verfahren One-Stop-Shop erklärten Steuerbeträge müssen auf das folgende Konto überwiesen werden. " ->Oktober 3. Quartal die EU Umsätze

  • Interessanter Link.

    Da stundet die Bundeskasse also die Steuerbeträge über 4 Monate und das zinslos. Da wäre die erste Zahlung also im Oktober fällig.


    "Die im Verfahren One-Stop-Shop erklärten Steuerbeträge müssen so rechtzeitig überwiesen werden, dass die Zahlung bis zum Ende des Monats, der auf den Ablauf des Besteuerungszeitraums (Kalendervierteljahr) folgt, bei der zuständigen Bundeskasse eingegangen ist."


    Was aber echt nervig ist -> Ein Lastschrifteinzug ist nicht möglich.

    Willkommen im digitalen Neuland Deutschland. :dash:


    Aber letztlich ist das alles ja scheißegal, weil Buhl nicht in die Puschen kommt und wir ja gar keine Verbraucherumsätze ins EU Ausland in Rechnung stellen können. :crazy:

  • Es ist eine bodenlose Frechheit was sich Buhl gerade leistet. Wir haben den 02. Juli und nichts, aber auch gar nichts kommt seitens Buhl. Kein Update, keine Infos - einfach nichts. Viele von uns haben durch dieses Versagen Umsatzeinbußen, die auch nicht mehr korrigiert werden können, weil der Endkunde es nicht versteht, dass er nicht bestellen kann und vermutlich nicht in einigen Wochen/Monaten erneut den Shop besucht - wenn es dann vielleicht mal funktioniert mit der Umsetzung der Rechnungserstellung.
    Bis gestern war ich nur angefressen, jetzt bin ich stinksauer und werde mich nach einer anderen Software umschauen. Zeit habe ich ja jetzt dafür, da 1/3 der Bestellungen weg fällt.
    Danke Buhl für die tolle Unterstützung in einer Sache, die lange bekannt war, für die super Umsetzung und Kommunikation zu den Nutzern, prima Job gemacht *lächel*

  • Laut meinem Telefonat mit der Hotline gestern Nachmittag konnte man mir nur sagen, dass daran gearbeitet wird. Auf meinen Einwand, dass das Problem ja bereits seit 8 Monaten bekannt ist konnte man selbst durchs Telefon ein deutliches Schulterzucken hören.


    Hier mal die Antworten auf die brennendsten Fragen, die ich bekommen habe.


    Wann geliefert wird: keine Auskunft

    Kann ich mit 4 Wochen rechnen: Keine Auskunft

    Wie sieht es mit Schadenersatz für eingangenen Gewinn wegen Nichterfüllung der Aktualitätsgarantie aus: Bitte wenden Sie sich schriftlich an Buhl.


    So sieht kompetenter Umgang mit seinen Kunden aus.

  • Oh... ich sehe gerade, dass es auf der eigenen Buhl-Informationsseite eine Aktualisierung gegeben hat: Man hat das Datum geändert!

    Dabei hat man offenbar aber nicht geschnallt, dass die Regelung nicht in Kürze, sondern seit gestern in Kraft ist.


    :dash:


  • @Heiko66


    Das Problem ist doch (schließe mich nicht aus) das hier alle heulen und keiner die Software wechselt.

    Heißt bei der nächsten Gesetzesänderung ist Buhl wieder unfähig und lässt die Kunden wieder im Regen stehen.

    Würde alle Kunden von Buhl weg gehen, würde die freie Marktwirtschaft alles Regel und unfähige Firmen würden ZURECHT verschwinden ...


    Wenn mir jemand einen guten Tipp für eine Alternative geben kann, würde ich den Aufwand betreiben und wechseln .... mir mangelt es gerade an Zeit zu schauen was es alles noch gibt ...

  • Da hast Du nicht ganz Unrecht. Das Problem ist - wie du schon sagst - die Zeit, denn eine Umstellung der Software ist nicht mal eben so gemacht, wenn man eine eigene Lagerwirtschaft betreibt. Alle Artikel müssen neu eingepflegt werden, vom Kundenstamm mal ganz zu schweigen. Und glaube mir, genau das weiß Buhl auch.


    Allerdings können ja alle hier mal überlegen, welcher Schaden durch die Schlamperei entstanden ist und diesen bei Buhl geltend machen. Schließlich hat sich Buhl mit der Aktualitätsgarantie dazu verpflichtet, immer den aktuellen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und genau das kann die Software im Moment nicht. Zum Glück sind Onlinehändler zwar verpflichtet, Bestellungen aus allen EU Staaten zu akzepteren, nicht aber in alle EU Länder zu liefern. Ansonsten kämen zum aktuellen Umsatzausfall noch Abmahnungen hinzu.

  • Aktualitätsgarantie

    was ist die Aktualitätsgarantie

    Zitat

    Die Aktualitäts-Garantie ist ein Service-Vertrag, der die regelmäßige Lieferung von Vertragsleistungen umfasst. Zu den Vertragsleistungen gehören die kostenfreie Bereitstellung neuer Programmversionen (Jahresversionen), die kontinuierliche Anpassung an rechtliche und technische Rahmenbedingungen (Updates/Service-Packs) und die Bereitstellung von Diensten und Funktionen, die die Nutzung des Produktes ermöglichen. Nur so ist gewährleistet, dass die Funktionen des Programms dauerhaft auf aktuellem Stand nutzbar sind und im Betrieb auf äußere Veränderungen schnell, zuverlässig und sicher reagieren.




    Schließlich hat sich Buhl mit der Aktualitätsgarantie dazu verpflichtet, immer den aktuellen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen

    :|

  • Heiko bringt es auf den Punkt, es ist ein riesen Aufwand umzustellen und alles wieder einzupflegen und Buhl weiß das. Man könnte zwar sagen, man fängt bei "Null" an und lässt die Daten in Wiso, wo man ggf. nachschauen kann, aber wenn der Vertrag ausgelaufen ist, kann man m.W. MB auch nicht mehr öffnen.

    Viele Alternativen gibt es nicht und ob man die Daten von MB einlesen kann - keine Ahnung. Ich habe mir Testversionen anderer Programme geholt und werde die über das WE mal anschauen.

    Ob man Buhl "an den Karren fahren kann" - ich denke ohne richtig viel Aufwand nicht und natürlich nur mit einem Rechtsverdreher an der Seite. Auch das weiß Buhl bzw. sie wissen, dass es für die Kunden zunächst mal ein finanzieller und auch zeitlicher Aufwand werden wird, der sich dann auch zieht - sollte man überhaupt eine Chance haben.

    Mich k*tzt es auf deutsch gesagt einfach nur an, dass sich Buhl in Schweigen hüllt. So geht man mit Kunden einfach nicht um. Mit einem Zeitfenster könnten einige von uns Leben, aber irgendwie nur zu hoffen, dass es vielleicht irgendwann doch noch klappt, das ist keine Option.

  • Also wenn ich noch mal über alles nachdenke:


    Buhl hat uns ja versichert das ein Update kommt - Sie hätten ja auch sagen können "wir empfehlen Ihnen die Software zu wechseln"


    - Aktualitätsgarantie

    - Forum Eintrag hier das ein Update fristgerecht kommen wird

    - Der FAQ Artikel das ein Update kommen wird


    Vielleicht muss man da doch mal das Forum wechseln #frag-einen-anwalt PUNK de



    Hat jemand von euch noch einen Screenshot von der FAQ mit dem alten Datum ?

  • Buhl hat uns ja versichert das ein Update kommt

    ich denke, solange der "Klassenprimus" nach dem sich so ziemlich alles richtet (Stichwort Kontenrahmen) auch noch nicht in die Puschen gekommen ist, wird sich die gesamte Branche bedeckt halten.

    Sicher hat der eine o. andere, auch Buhl , da schon mal wat vorbereitet. Nur was, wenn eben der Klassenprimus dann mit ganz anderen Konten o. anderen Varianten umme Ecke kommt?

  • Wenn Buhl ein Problem hat muss es das auch lösen

    Buhl hat doch kein Problem. Die Nutzer machen den "Terz"

    wäre es recht wenn Buhl lapidar so antworten würde:

    Zitat

    die Umsätze gemäß § 18j UStG sind im Rahmen einer Quartalsmeldung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums an das BZSt zu melden.

    Der Monat Juli somit für das III. Quartal bis zum 31.10.2021.

    Mit Installation der Xyz-Programme 123.0 im August, können Sie die neue Auswertung daher rechtzeitig durchführen.

    wenn sich dann herausstellt das die Lösung nicht kompatibel ist müssen sie es eben noch mal anpassen.

    na Super...und was machen die Nutzer die schon mit der "nichtkompatiblen" Version gearbeitet haben, so das überhaupt möglich gewesen wäre.