One Stop Shop (OSS) Verfahren sollte ab 01.07.2021 kommen, ist MB dafür vorbereitet ?

  • @lavender


    Verstehe deine Argumentation überhaupt nicht.


    1) Verzicht kommt ab 10.000 Umsatz nicht in Frage und das ist schnell überschritten.

    2) Notlösung wäre keine Rechnung zu schreiben und alle nachzuschreiben (das wäre wohl eine "Grauzonenlösung) - Problem: a) Wenn der Kunde eine Rechnung verlangt, muss ich diese laut STB ausstellen b) alle Rechnungen nachschreiben ist extrem viel Aufwand.

    3) Buhl stellt eine Lösung zur Verfügung, wenn diese dann nicht mit dem Klassenprimus kompatibel ist müssen Sie eben ein Update ggf. mit einem Converter bereitstellen.


    Es ist einfach nur ein Stück Software das entwickelt werden muss ..


    Für die Umsetzung reden wir ja nicht über Stunden oder Tage - es waren ja Monate Zeit .....

  • Verstehe deine Argumentation überhaupt nicht.

    ich argumentiere nicht sondern versuche Denkanstöße zu geben.

    Würde ich schreiben: EG USt.-Steuersätze anlegen, EG Erlöskonten anlegen, Artikel in der Lagerverwaltung entsprechend zuordnen und schon klappt´s auch mit den Rechnungen, wäre es auch nicht recht.


    he he!!! das ist Sache von Buhl....schließlich zahlen wir dafür.


    Nein ist eben nicht. Buhl wird sich sicher darum bemühen seine Software aktuell zu halten, aber einen Anspruch darauf, dass es so ist kann ich nirgends rauslesen.

  • Hat jemand von euch schon mal mit dem Ablauf vertraut gemacht über OSS?


    z.B. auf welches Konto werden die ausländischen Steuerbeträge gebucht?
    Im Datev Kontenrahmen hört sich zB 1767/1817 gut an.
    "Umsatzsteuer aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen Lieferungen"

    Und Haufe schreibt dazu


    Aber in MB ist die Zuordnung des Konto leer. Kommt hoffentlich noch.

    - Dann sammelt sich die ausländische Ust. auf dem Konto - sagen wir mal 3817, und wird in der UstVA auf Feld 45/Zeile 51 gebucht.
    - Die vereinnahmte Ust. wird aufs FA_Sonderkonto überweisen
    - Im Elsterportal wir die Meldung gemacht.

    Fertig?

  • Schon klar, aber bei Haufe im nicht öffentlichen Bereich bzw. öffentlich der erste Teil:

    https://www.haufe.de/finance/h…esk_PI20354_HI863715.html


    Zitat


    3.1 Grundsätze

    Die bisherige Versandhandelsregelung bzw. die bisherigen Lieferschwellen sind zum 1.7.2021 abgeschafft und durch neue sog. Fernverkaufsregelungen ersetzt. Prinzipiell bleibt es aber bei dem vorherigen Prinzip, dass die USt aus einem grenzüberschreitenden Warenverkauf an Privatpersonen dem EU-Mitgliedstaat zufließt, in dem der Verbrauch stattfindet bzw. dem Mitgliedstaat, in den die verkaufte Ware gelangt. Dieser Grundsatz ist ab 1.7.2021 dadurch noch erweitert, dass das Bestimmungslandprinzip grundsätzlich unabhängig vom Überschreiten einer Lieferschwelle des betreffenden Bestimmungsmitgliedstaates gilt.


    usw.


    und im nicht öffentlichen Bereich gibts keine offensichtliche Änderung der Konten dazu.

  • och neee, ist mir zu mühselig x-mal durchgekaute olle Kamellen von Haufe zu lesen, die eh jeder kennt.

    Zitat

    Da es nicht mehr auf Lieferschwellen ankommt, muss der Verkäufer sich (abgesehen von den Fällen, in denen die Umsatzschwelle von 10.000 EUR nicht überschritten wird), mehr noch als vorher mit ausländischem Umsatzsteuerrecht (d. h. dem Recht des jeweiligen EU-Mitgliedstaates oder mehrerer Staaten, in die er seine Ware verkauft) befassen.

    plaraplara wissen wir doch dass wir das müssen.

    Am besten wäre, ...die Kunden holen das Zeugs im Laden ab dann gibt es keine Fern-verkaufsregeln oder man überschreitet die Schwellen je Land nicht.

    Ich bastel an der Version:

    EG USt.-Steuersätze anlegen, EG Erlöskonten anlegen, Artikel in der Lagerverwaltung entsprechend zuordnen oder in Warengruppen mit entsprechenden Steuersätze/Erlöskonten zu kopieren.

  • habe ich aber schon oft erwähnt dass ich MB nicht nutze. Ich gebe nur Denkanstöße. Ob und wie das in MB umgesetzt werden könnte müssen die MB-Nutzer selbst prüfen.

    Ich kann z.B. Warengruppen anlegen, denen ich Steuersätze und Erlösekonten zuordnen kann. In diese WG kopiere ich dann die Artikel.

    Ist aber auch nur, in zustimmender Absprache mit meinem Berater, eine Quasi-notlösung


    Ergänzung: eben weil u.a. auch die Übertragung an Ihn gewährleistet sein muss

  • Wir testen aktuell Lexoffice über Billbee. Da wir schon seit einigen Monaten Billbee als Schnittstelle nutzen ist es einfach dort 2 Rechnungsprogramme anzubinden.

    Alles was fremde Steuersätze hat, wird aktuell in LO geladen mit einem extra Nummmerkreis.

    Ich weiß noch nicht ob wir bei LO bleiben, aber zumindest macht es einen guten Eindruck.es ist schon faszinierend, eine Software zu erleben die knappe 20min eingerichtet war samt Paypal, Bank und Steuer, und die erste Rechnung fehlerfrei erzeugt wurde. Kein 1970, kein Artikel erstellen bei Import, per Klick aus den Daten erzeugen 1sek.


    Ist gefühlt eine Umstellung von Kohlegrill auf Induktion.

    Auch der Bildwechsel von 3 wie weggeputzt.


    Nur das Online gefällt uns nicht. Eigentlich wollen wir bei Offline bleiben.

  • Ich gehe jetzt inzwischen davon aus das das Update dann wohl 2-3 Tage vor Ende Oktober kommen wird wenn es wirklich RICHTIG brennt. ;)

    Gottsei es getrommelt nutze ich nicht das Rechnungsmodul von WMB sondern ein externes Programm weil ich viele Funktionen brauche die WMB nicht bietet. Ich nutze WMB nur für die Erstellung der Einnahme-Überschuss-Rechnung und Umsatzsteuer etc. weil das wunderbar einfach über die Zahlungseingänge geht.

    Das Fakturierungsprogramm das ich nutze hat das OSS Ende Juni hin bereitgestellt. OSS-Funktion aktivieren, Steuersätze für die Länder eingeben fertig. Den Rest macht das Programm automatisch.


    Mit dem Steuerberater gesprochen... DATEV hat OSS schon seit einigen Wochen bereitgestellt.

    Mit Kollegen gesprochen die andere Rechnungs- und Buchhaltungsprogramme nutzen... OSS auch bereits umgesetzt.


    Aber diese rechtliche Änderung kahm natürlich auch sehr überraschend... da muss man schon Verständnis haben. ;)



    Und das die technische Umsetzung des Bundes auch nicht gerade durchdacht ist braucht man wohl nicht gesondert anzusprechen.

    Keine API um das Quartalweise automatisch übertragen zu können soweit ich weiss und Lastschrifteinzug geht auch nicht. Lächerlich.

    Aber gern einen neuen - noch teureren - Personalausweis mit mehr Digital-Bums rausbringen und was von Digitalisierung faseln.

  • @joeschwarz


    Frage zu dem Lexoffice.

    Wir müssen nur Rechnungen schreiben bräuchten eine Shopware und Ebay Abruf und Lexoffice sollte unsere Artikel kennen.

    Kontenabruf von Bank und Paypal und schön wäre auch Auswertungen wie Zb: welcher Artikel am meisten verkauft wurde.


    Gehen die fünf Funktionen - da werde ich aus der Produktbeschreibung nicht schlau.


    Bin mir nicht sicher ob ich Lexoffice oder Lexware faktura+auftrag benötige.


    Ich glaube ein Wechsel der Software ist gar nicht so schlimm wenn die Exports/Imports funktionieren.

  • habe ich aber schon oft erwähnt dass ich MB nicht nutze. Ich gebe nur Denkanstöße. Ob und wie das in MB umgesetzt werden könnte müssen die MB-Nutzer selbst prüfen.

    Ich kann z.B. Warengruppen anlegen, denen ich Steuersätze und Erlösekonten zuordnen kann. In diese WG kopiere ich dann die Artikel.

    Ist aber auch nur, in zustimmender Absprache mit meinem Berater, eine Quasi-notlösung


    Ergänzung: eben weil u.a. auch die Übertragung an Ihn gewährleistet sein muss

    Nix für ungut, aber wenn du die Software nicht nutzt, kannst du nicht wissen, dass deine "Denkanstöße" so nützlich sind, wie ein Pickel im Gesicht.

    Man kann und konnte in Mein Büro selbst noch nie neue Steuersätze anlegen. Wohl aber konnte man beim Einrichtungsservice diese kostenpflichtig bestellen, also wäre das auch jetzt die einfachste Lösung gewesen, per Update die EU-Steuersätze einzupflegen, dann hätten wir zumindest mal Rechnungen schreiben können. Ob man das dann hätte per Update dann für die Meldung der Umsatze nochmal auf andere Konten konvertieren müssen, ist eine andere Geschichte und für gute Entwickler sicherlich kein großer Aufwand - man muß es nur wollen.