Artikel - Gutschein - immer gleichbleibender Steuersatz der Ware die vom GS gekauft wird

  • Hallo,


    ich möchte einen Artikel als Gutschein anlegen. Die Artikel worauf die Gutscheine angewendet werden können, haben immer 19% MwSt.

    Frage welches Konto hinterlege ich?

    Verbindlichkeiten aus ausgegebenen Geschenkgutscheinen // 1200-1796 ohne MwSt

    Und dann wenn dieser eingelöst wird 1796-8400

    Aber wie kann ich es im Artikel hinterlegen, dort kann ich aktuell nur 8... anziehen!


    Danke für eure Hilfe.


    milo

  • SAMM

    Hat den Titel des Themas von „Artikel - Gutschein - immer gleichbleinder Steuersatz der Ware die vom GS gekauft wird“ zu „Artikel - Gutschein - immer gleichbleibender Steuersatz der Ware die vom GS gekauft wird“ geändert.
  • Dein Problem ist, zunächst zu bestimmen, was der Gutschein "verbrieft". Eine genau bestimmte Leistung, dann wird Umsatzsteuer beim Verkauf des Gutscheines fällig oder nur der Erwerb von frei wählbaren Gütern zu einem bestimmten Betrag, dann tauscht du nur Geld gegen Geld, also ohne Umsatsteuer.

    Bevor dir das nicht klar ist, kann man nicht richtig buchen.

    Wenn du die Gutscheine zunächst ohne Umsatzsteuer verkaufst wie in deiner Frage, muss die zweite Buchung den Gutschein als Artikel aufführen oder du buchst ohne Artikel, wobei ich nicht beurteilen kann, ob bei Buchung von einem Konto aus den sonstigen Verbindlichkeiten eine umsatzsteuerpflichtige Buchung in die UStVA eingeht.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Milo77,

    Für dein Vorhaben ist Mein Büro nicht ausgelegt. Verbindlichkeiten aus einem Gutschein können nicht in einer Rechnung als EÜR'ler gebucht werden. Lass dir was einfallen, daß der Gutscheinartikel zu 19 % laufen kann. Halst dir sonst unnötig Extraarbeit auf:


    Korrekte Möglichkeit wäre: Gutscheinbeträge ohne MWST separat von Rechnungsaufstellung der Artikelpositionen anfordern und bei Zahlungseingang per Splittbuchung auf Kundenguthaben buchen.

    Die Verarbeitung des Guthabens in nächster Rechnung erfordert wieder Handarbeit zur Ausweisung, die nicht durch Variablen abgenommen werden kann. Es fehlt eine Variable für das tatsächliche Kundenguthaben.

    MFG

  • Einzweckgutscheine müssen aber schon bei Verkauf der Umsatzsteuer unterworfen werden! Der spätere Kauf ist dann ein Tausch Bargeld/Bank gegen Gutschein.

    Auch hier hat buhl die neueren Gesetzgebung etwas "verschlafen"