Elster meldet: Es wurde angegeben, dass ein aktives Dienstverhältnis als Beamter besteht. Gleichzeitig wurde angegeben, dass ein Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse ..... Diese Angaben widersprechen sich.

  • Ich habe die Daten so übernommen, wie sie auf der Lohnsteuerkarte aufgeführt sind bzw. wie der Arbeitgeber die Daten an das Finanzamt übermittelt hat.

    Ich kann die Steuererklärung nicht versenden wegen der Fehlermeldung. Ich habe keine Beihilfe sondern Heilfürsorge.

  • Hallo,


    ich habe einen GdB von 50 und bin gesetzlich freiwillig versichert. Ich bekomme auch diese Meldung und weiß nicht, was ich falsch mache. Mein Arbeitgeber zahlt keine Zuschüsse oder ähnliches. Die Steuerbescheinigung, die an das Finanzamt übermittelt wurde, habe ich 1 zu 1 in das PRogramm übernommen, was mache ich verkehrt?

    • Offizieller Beitrag

    ich habe einen GdB von 50 ....

    Was in dem Zusammenhang wirklich keine Rolle spielt.


    .... und bin gesetzlich freiwillig versichert.

    Was ein ganz anderer Sachverhalt ist als von @lemmi61 geschildert.


    Mein Arbeitgeber zahlt keine Zuschüsse oder ähnliches.

    Mit Sicherheit zahlt bei freiwillig gesetzlicher Versicherung Dein Arbeitgeber seinen Beitrag zu Deinen Sozialversicherungsbeiträgen.

  • Hallo,


    erstmal danke für die ANtwort. Der GdB sollte nur verhindern, dass Kommentare kommen, wie, warum bist du als Beamter gesetzlich freiwillig versichert.

    AUf der Lohnbesteuerbescheinigung ist die Pauschale von 1899 EUro ausgewiesen. DIese ist auch übernommen worden, aber ansonsten zahlt mir mein DIenstherr keine weiteren ZUschüsse. WEil ich mich ja eben privat versichern könnte, was ich aber nicht mache, da der RIsikozuschlag zu hoch wäre und ich die monatlichen REchnungen nicht bezahlen könnte. Es hat so, wie ich es eingegeben habe, in den letzten 10 Jahren immer funktioniert und dieses JAhr geht es nicht und ich weiß nicht warum. Mich macht das fix und fertig, weil es eine Menge Geld. 9000 EUro Krankenversicherung . und wie gesagt, Beihilfe ist raus, weil ich ja in der gesetzlichen bin und der AG sagt Beamtenstatus Bundesbeamter, keine Beteiligung an SV Beiträgen.

    ICh habe nun auch noch einmal die Lotsenfunktion verlassen und in die Mantelbogenansicht gewechselt. Hier sind bis auf die Zahlenwerte die Angaben zwischen 2019 und 2020 komplett identisch und er nimmt es nicht. ????

    • Offizieller Beitrag

    Der GdB sollte nur verhindern, dass Kommentare kommen, wie, warum bist du als Beamter gesetzlich freiwillig versichert.

    Auch da wüsste ich nicht, warum der G.d.B. da eine Rolle spielen sollte. Es gibt andere Gründe, die es auch für Beamte sinnvoll machen können, freiwillig in der GKV zu bleiben.


    AUf der Lohnbesteuerbescheinigung ist die Pauschale von 1899 EUro ausgewiesen.

    Damit meinst Du sicherlich die Mindestvorsorgepauschale laut Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung. Die ist aber lediglich für die Prüfung etwaiger Pflichtveranlagungsgründe interessant und hat auf die Vorsorgeaufwendungen keinerlei Auswirkung. Das erklärt Dir auch das Programm, wenn Du mal rechtsseitig liest oder das kleine vorstehende Fragezeichen anklickst. Auch wurde dies im Forum schon zigfach erläutert.


    Beihilfe ist raus, weil ich ja in der gesetzlichen bin und der AG sagt Beamtenstatus Bundesbeamter, keine Beteiligung an SV Beiträgen.

    Aber für bestimmte Sachen, die von der GKV nicht getragen werden, besteht doch immer noch ein Beihilfeanspruch, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Auch da wüsste ich nicht, warum der G.d.B. da eine Rolle spielen sollte. Es gibt andere Gründe, die es auch für Beamte sinnvoll machen können, freiwillig in der GKV zu bleiben.

    Schon richtig. Nichtsdestotrotz ist die Vorsicht des TEs für mich nachvollziehbar.

  • Ein bißchen nervig ist, dass keine Ihrer Antworten wirklich hilft. Ich mache meine STeuererklärung über die Buhl Software seit 14 Jahren. Und noch nie hatte ich dieses Problem. Ich habe in die Mantelbogenansicht gewechselt und sowohl in der Lohnsteuerbescheinigung als auch bei den Versorgungsbezügen ist alles so angekreuzt wie im VOrjahr. Und ja, da steht eine zwei, aber die steht da zurecht schon seit 14 Jahren. Ich bekomme von der Beihilfe nichts. Was die Kasse nicht erstattet zahle ich selbst, weil der BEihilfekatalog weniger Umfang hat als der der KK. Fakt ist, dass ich noch nie von der Beihilfe LEistungen bekommen habe und meine ANträge auf Zuschuss mit dem HInweis auf Zuständigkeit der gesetzlichen KV als TRäger abgelehnt wurden.

    Auch wenn ich versuche auf dem Mantelbogen 2 der Versorgungsbezüge eine 1 zu machen, dann geht das nicht, das Programm lässt es nicht zu. Es erscheint die AUswahlliste, ich wähle 1 aus, aber er bleibt bei der 2. Ich gehe von einem technischen PRoblem oder einem Bug aus. Gab es eine steuerrechtliche Änderung? Mein Steuerberater meinte heute, dass die ANgaben wahrheistgemäß sind und stimmen, warum sollte ich etwas anderes ankreuzen.

    Haben SIe noch einen guten Hinweis, der wirklich hilft?

  • Aber für bestimmte Sachen, die von der GKV nicht getragen werden, besteht doch immer noch ein Beihilfeanspruch, oder?

    Hab nochmal mit der Personalabteilung telefoniert, nein, es besteht kein Beihilfeanspruch. ICh bekomme von der Beihilfe nichts. Deswegen wurde meine Reha auch von der GKV bezahlt und nicht von der Beihilfe und PKV

    • Offizieller Beitrag

    Ein bißchen nervig ist, dass keine Ihrer Antworten wirklich hilft. ...

    Haben SIe noch einen guten Hinweis, der wirklich hilft?

    Was soll man denn antworten, wenn man den Sachverhalt noch nicht vollständig kennt? Es ist eben von Bundesland zu Bundesland anders. Ich kann mich natürlich auch ganz aus diesem Thread raushalten, wenn das so gewünscht ist. Denn vollständig ist der Sachverhalt immer noch nicht bekannt.


    Deswegen wurde meine Reha auch von der GKV bezahlt und nicht von der Beihilfe und PKV

    Weil das bei der GKV im Leistungskatalog steht.


    Hab nochmal mit der Personalabteilung telefoniert, nein, es besteht kein Beihilfeanspruch.

    Aber was ist mit anderen Dingen wie Sehhilfe oder Zahnersatz, wo die GKV gar nichts bzw. nur wenig zuzahlt?

    • Offizieller Beitrag

    Auch da wüsste ich nicht, warum der G.d.B. da eine Rolle spielen sollte. Es gibt andere Gründe, die es auch für Beamte sinnvoll machen können, freiwillig in der GKV zu bleiben.

    Schon richtig. Nichtsdestotrotz ist die Vorsicht des TEs für mich nachvollziehbar.

    Ist mir schon klar, hilft nur nichts bei der Sachverhaltsklärung und Lösungsfindung. Und da ihn meine Nachfragen zum Sachverhalt eh schon zu nerven scheinen. Und wenn sein Steuerberater weiß, dass seine Angaben stimmen, nutzt uns das ja nichts, wenn wir nicht dessen Kenntnisstand haben.

  • Ich habe dasselbe Problem:

    - bin Beamter bei einer Bundesbehörde

    - bin freiwillig bei einer gesetzlichen KV versichert (die Gründe dafür sind ja für den Sachverhalt egal)

    - bekomme keine Leistungen der Beihilfe

    - bekomme vom AG keinen Zuschuss zu meinen Beiträgen bei der gKV (und genauso steht es auch auf den Seiten der gKV als Handlungsanweisung für den AG!)

    - mache seit Jahren die ESt-Erklärung mit dem WISO-Steuersparbuch und das hat diesen Sachverhalt nie bemängelt (warum auch?)


    Und nun bei dem Abgabeversuch der ESt-Erklärung für 2020 wirft mir das Programm vor, diese beiden Sachverhalte würden sich widersprechen und ich müsste das korrigieren.


    Ich halte das für einen Programmfehler und habe eine Supportanfrage gestellt.