Arbeitszimmer / Home-Office-Pauschale

  • Es gibt einen Widerspruch in WISO Steuer Web:

    Dort habe ich ein Arbeitszimmer, das ich seit Jahren ausschließlich für meine freiberufliche Tätigkeit nutze, eingetragen. Bei den Werbungskosten wird das Arbeitszimmer folgerichtig mit 0€ ausgewiesen.

    Zusätzlich habe ich 54 Tage für die Home-Office-Pauschale eingetragen, die ich als angestellter Arbeitnehmer im letzten Jahr absolviert habe.

    Ich bekomme die Meldung, dass kein Arbeitszimmer mit der Home-Office-Pauschale zusammen abgesetzt werden kann.

    Was haben die Home-Office-Tage mit meinem Arbeitszimmer für die Freiberuflichkeit zu tun, wenn ich als Arbeitnehmer z.B. im Wohnzimmer arbeite?

    • Offizieller Beitrag

    Ich bekomme die Meldung, dass kein Arbeitszimmer mit der Home-Office-Pauschale zusammen abgesetzt werden kann.

    Was auch so zutreffend ist.


    Was haben die Home-Office-Tage mit meinem Arbeitszimmer für die Freiberuflichkeit zu tun, ... .

    Eine ganze Menge, denn diese schließen sich gegenseitig aus.


    ... ,wenn ich als Arbeitnehmer z.B. im Wohnzimmer arbeite?

    Na klar. Du hast ein Arbeitszimmer, mehr geht nicht. So hat es der Gesetzgeber beschlossen und so haben wir es hier schon öfter erläutert.

  • Gut, aber dann wird mir ja quasi unterstellt, dass ich mein Arbeitszimmer nicht ausschließlich für die Freiberuflichkeit nutze, sondern auch für arbeitnehmerische Aktivitäten. Dann wird meine Angabe, dass ich das Arbeitszimmer 100% für die Freiberuflichkeit nutze, ja im Prinzip zur Falschaussage.

    Ich bin kein Jurist, aber Informatiker und deshalb scheint mir dies auf Basis von boolescher Algebra unlogisch, aber ich werde es wohl akzeptieren müssen. Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin kein Jurist, aber Informatiker und deshalb scheint mir dies auf Basis von boolescher Algebra unlogisch, aber ich werde es wohl akzeptieren müssen.

    Und mir erscheint es unlogisch, daß man ernsthaft im Wohnzimmer im Homeoffice arbeitet, wenn man ein Arbeitszimmer in der Wohnung hat. Das hat nichts mit boolescher Algebra zu tun.

    • Offizieller Beitrag

    Gut, aber dann wird mir ja quasi unterstellt, dass ich mein Arbeitszimmer nicht ausschließlich für die Freiberuflichkeit nutze, sondern auch für arbeitnehmerische Aktivitäten.

    Ja und? Dann ordnet man das teilweise der einen Einkunftsart und teilweise der anderen Einkunftsart zu. Wo ist das Problem? Kann man sogar alles programmunterstützt so erklären. Und genau genommen, muss man es dann auch entsprechend der Einkunftsarten zuordnen.

  • Vielen Dank für den Tipp mit der Aufteilung der Einkunftsarten. Sobald ich eine Aufteilung Freiberuflichkeit (80%), Arbeitnehmer (19%) und privat (1%) vornehme, ist alles grün und auch die 54 Tage Home-Office-Pauschale werden akzeptiert. Ist das so gewollt?

    • Offizieller Beitrag

    Ist das so gewollt?

    Nein, aber wer gibt auch 1% Privatnutzung ein? Wäre ein Fall für den Support und über Ticket zu klären, das man dann netter Weise auch an dieser Stelle aufklärt.


    80%/20% und alles läuft und das Programm merkt es auch:


  • Es geht nicht darum, dass man dies nicht machen würde, sondern dass man es machen kann.


    Da ich selber seit über 35 Jahren Software entwickle, wundert mich das nicht wirklich (vor allem aus Windows-Zeiten), aber dass dies erst jetzt auffällt und nicht während einer Qualitätssicherung entdeckt wurde, schon ein wenig. Es sollten immer genügend Testcases vorhanden sein, damit so etwas nicht passieren kann. Es wäre jetzt aber interessant wie die genaue Abfangbedingung lauten müsste.