Elster Eingabemaske lässt bei Erhaltungsaufwendungen nur 99 Einträge zu - warum ?

  • Hallo,


    bei der Maske in der Buhlsoftware soll man ja jede Rechnung einzeln eingeben, die Software läst auch mehr als 100 zu und das Finazamt möcht das auch so haben. Nur bringt das nichts weil es in der Elstermaske maximal 99 gibt.


    Wie kann man das vernüftig lösen ?


    Danke Freundlicher Gruß

    • Offizieller Beitrag

    bei der Maske in der Buhlsoftware soll man ja jede Rechnung einzeln eingeben, die Software läst auch mehr als 100 zu und das Finazamt möcht das auch so haben.

    Nein, das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung, von denen kommt das nämlich, lässt eben maximal diese 99 Zeilen zu.


    Wie kann man das vernüftig lösen ?

    Das haben wir im Forum für die unterschiedlichsten Bereiche bereits mehrfach erläutert und ist über die erweiterte Forumssuche sicherlich schnell auffindbar.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Elster Maske läst bei erhaltungsaufwendungen nur 99 einträge zu warum ?“ zu „Elster Maske lässt bei Erhaltungsaufwendungen nur 99 Einträge zu - warum ?“ geändert.
  • Danke für die Info aber warum ändert das die Finazverwaltung nicht ?


    Leider spuckt das suchergebnis da nicht viel aus.


    Gibts evtl. einen Link ?


    Vielen Dank Freundlicher Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Danke für die Info aber warum ändert das die Finazverwaltung nicht ?

    Aber so ganz neu ist Dir diese Thematik doch auch nicht: Erhaltungsaufwendungen verteilen: FA will einheitliche Aufteilung

    Ansonsten nutzen wir alle dieselbe Forumssuche: https://www.buhl.de/wiso-softw…x.php?search/&q=99+zeilen

  • OK danke also da soll dann mit zusätlichen Tabellen gearbeitet werden, das verstehe ich nur wie soll ich das lösen, wenn die Steuererkärung Online übertragen mu?


    Gruß

  • Es gibt da Lösungen ...


    Bis zur 97 - Maske kannste alles einzeln eintragen ..

    ab der 98 - Maske den rechstlichen Gesamtbetrag ...


    Man möge mich berichtigen, wenn das falsch ist ...


    Hier noch einmal der Originaltex vom Support ...



    S... M... W... 09.04.2019 15:57:28


    vielen Dank für Ihr Schreiben.

    Seit dem Steuerjahr 2017 möchten die Finanzämter keine Belege mehr zusammen mit der Steuererklärung erhalten. Stattdessen gilt die sogenannte "Belegvorhaltepflicht" – Belege müssen erst nach Aufforderung eingereicht werden. Aus diesem Grund haben viele unserer Nutzer die Methode ihrer Steuereinreichung von Papier auf eine komplett digitale Abgabe geändert.

    Das hat zur Folge, dass die vom Programm erzeugten neutralen (erläuternden) Anlagen nicht mehr per Papier an das Finanzamt verschickt werden. Bei der volldigitalen Abgabe per ELSTER-Zertifikat oder unserem neuen Service steuer:Versand werden diese erläuternden Anlagen nicht mit übertragen, weil das ELSTER-Verfahren dies zur Zeit nicht ermöglicht.

    Am Beispiel der Erhaltungsaufwendungen erläutern wir Ihnen kurz die Herausforderung, die sich durch das geänderte Nutzerverhalten bei der Abgabe der Steuererklärung ergeben hat:

    Der Anwender erfasste alle Kosten zu einer Immobilien-Renovierung einzeln in verschiedenen Tabellen. Im ELSTER-Datensatz wird jeweils nur die Gesamt-Summe übertragen. Bei der volldigitalen Abgabe fehlte natürlich der Ausdruck der Erläuterungen und der Sachbearbeiter im Finanzamt konnte nicht erkennen, wie sich die einzelnen Gesamtsummen zusammensetzen.

    Aus dem Grund forderte der Sachbearbeiter die entsprechenden Belege an. Die Anwender schickten die Belege auch pflichtbewusst an das Finanzamt. Allerdings ohne die vom Programm erzeugten Aufstellungen. Deshalb konnte der Sachbearbeiter in der Regel nichts mit den Belegen anfangen, weil nicht klar war, welche Belege zu welcher Gesamtsumme gehörten (direkt zugeordnet, verhältnismäßig verteilt, auf mehrere Jahre verteilt…). Oft wurde dann seitens des Finanzamts nicht weiter nachgefragt, sondern der Posten wurde komplett aus der Steuererklärung gestrichen. Die Anwender mussten dann über einen Einspruch ihre Kosten geltend machen. Das ist natürlich aus Nutzersicht äußerst unschön und auch umständlich.

    Wir haben deshalb in der Software darauf reagiert und die Erfassung solcher Kosten in der laufenden Version umgestellt. Bei ELSTER werden solche Kosten immer paarweise übermittelt. Das ELSTER-Verfahren sieht dazu die Felder Bezeichnung und Betrag vor. Diese beiden Felder nutzen wir.

    Im Programm wird jetzt für die einzelnen Kosten das Bezeichnungsfeld verwendet, damit der Sachbearbeiter die Belege auch ohne die tabellarischen Aufstellungen den Gesamtsummen zuordnen kann. Deshalb ist über das Update Ihre Tabelle in einem Feld gelandet - allerdings mit einer sehr langen Bezeichnung. In dieser Bezeichnung stehen jetzt alle Einzelpositionen. So dass die Informationen nach wie vor vorhanden sind.

    Diese Änderung geschah zu Ihrem Vorteil. Es wird kein Update geben, dass dieses Verhalten wieder rückgängig macht. In dem neuen Bereich Erhaltungsaufwendung könnten Sie jetzt 99 Einzelposten erfassen. Sollten Sie mehr Positionen haben, dann lässt sich ab der 98sten Eingabe der Rest nur in einer Summe eintragen.


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Elster Maske lässt bei Erhaltungsaufwendungen nur 99 Einträge zu - warum ?“ zu „Elster Eingabemaske lässt bei Erhaltungsaufwendungen nur 99 Einträge zu - warum ?“ geändert.
  • "

    "In dem neuen Bereich Erhaltungsaufwendung könnten Sie jetzt 99 Einzelposten erfassen. """Sollten Sie mehr Positionen haben, dann lässt sich ab der 98sten Eingabe der Rest nur in einer Summe eintragen."""


    Wie geht das Finazamt dann damit um ?