Minijobber Abgaben richtig buchen

  • Guten Tag,


    wir haben bei uns ab und zu Minijobber angestellt. Dass der Lohn auf das Buchungskonto 4195 gebucht wird, ist soweit klar. Mühsam finde ich, beim Buchen der weiteren Kosten zu unterscheiden zwischen "Pauschale Steuer Aushilfen" (4199) und "Gesetzliche soziale Aufwendungen" (4130), weil ich die Abgaben als eine Summe an die Knappschaft überweise und auch gar nicht getrennt vorliegen habe. Insbesondere mit Schätzung der Arbeitszeit und - im Folgemonat - Korrektur von Arbeitszeiten bei verschiedenen Aushilfen nimmt das schnell sehr viel Zeit in Anspruch.


    Nun habe ich gehört, dass man einfach alles auf 4130 buchen könnte, würde mir aber gerne bestätigen lassen, dass das so ist und auch gerne wissen, warum das so ist.


    Vielen Dank!

  • Moin,


    dass man einfach alles auf 4130 buchen

    das funktioniert m. E. nicht, da dabei einmal die Steuer und andererseits die SV erfasst werden....


    Eine Aufteilung sollte doch eigentlich nicht so kompliziert sein: bei allen Abrechnungsprogrammen gibt es doch sowas wie eine Buchungsübersicht oder Journal, aus dem die jeweiligen Summen hervorgehen :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • bei allen Abrechnungsprogrammen gibt es doch sowas wie eine Buchungsübersicht oder Journal, aus dem die jeweiligen Summen hervorgehen

    Wir benutzen kein Programm, sondern eine Excel-Tabelle, die von der Minijob-Zentrale zur Verfügung gestellt wird. Und die hat keine Journal-Funktion. Aber tatsächlich ist ja genau das die Lösung: Mal zu prüfen, welches Programm uns diese Aufgabe abnimmt.


    Danke für den Hinweis!

    Arnold2010

  • Mit einem Programm wärd Ihr natürlich gut bedient, ist aber die Frage, ob sich das lohnt, wenn Ihr "nur" Minijobs abrechnet und damit klar kommt...aber gerade mit Excel könnten doch die fraglichen SV- und Steuersummen quasi "automatisch ausgespuckt" werden :)