Guten Tag,
wir haben bei uns ab und zu Minijobber angestellt. Dass der Lohn auf das Buchungskonto 4195 gebucht wird, ist soweit klar. Mühsam finde ich, beim Buchen der weiteren Kosten zu unterscheiden zwischen "Pauschale Steuer Aushilfen" (4199) und "Gesetzliche soziale Aufwendungen" (4130), weil ich die Abgaben als eine Summe an die Knappschaft überweise und auch gar nicht getrennt vorliegen habe. Insbesondere mit Schätzung der Arbeitszeit und - im Folgemonat - Korrektur von Arbeitszeiten bei verschiedenen Aushilfen nimmt das schnell sehr viel Zeit in Anspruch.
Nun habe ich gehört, dass man einfach alles auf 4130 buchen könnte, würde mir aber gerne bestätigen lassen, dass das so ist und auch gerne wissen, warum das so ist.
Vielen Dank!