Guten Abend,
ich besitze ein Kfz, das sich im Betriebsvermögen befindet (>80% betriebliche Nutzung). Der Privatanteil wird per Fahrtenbuch ermittelt und die Kosten jeweils am Ende des Veranlagungszeitraums (Quartal) entsprechend gekürzt.
-> Frage nebenbei: ist die Herausrechnung des Privatanteils per Quartal statthaft oder muss dies zwingend am Jahresende erfolgen? Die Frage geht mir manchmal durch den Kopf...
Jedenfalls, ich hatte mit dem Fahrzeug einen Unfall im Ausland. Gegnerische Versicherung (Ausland) erstattete die Kosten. Nun lese ich, dass hier der Privatanteil herausgerechnet werden darf, was plausibel erscheint. Ist dem so? Wie kann dies am besten gebucht werden?
1a.) Buchung der Erstattung in voller Höhe als "Einnahme" auf 4520 (Kfz-Versicherungen)?
1b.) Kürzung um den Privatanteil als "Ausgabe", sprich 8924 an 1880 (SKR03)?
Oder gleich:
2.) Buchung der um den Privatanteil gekürzten Erstattung als "Einnahme" auf 4520 (Kfz-Versicherungen)?
Mir erscheint 1a/1b plausibler.
Welchen privaten Nutzungsanteil nehme ich her? Sicherlich den aus jenem Quartal ermittelten, in dem die Erstattung auf meinem Konto eintraf? Oder aus dem Quartal, in dem der Unfall stattfand?
Ich freue mich über Meinungen.
Beste Grüße
Chris