Anlagevermögen: Altabschreibungen

  • Hallo alle,

    In meinem Anlagevermögen befinden sich ausgediente Software (Adobe CS6), Wordpress-Plugins, Fontlizenzen, die nicht mehr abschreibebar sind.

    Ich möchte sie unter "Abgang" aus dem Anlagevermögen entfernen. Ich bekomme natürlich kein Erlös, sie werden ja nicht verkauft noch gestohlen. Reicht "Abgang ohne Verkauf" als Grund?

    Ein Erinnerungswert ist auch nicht notwendig.

    Wie mache ich das richtig?

    Danke im Voraus.

    Viele Grüße

    K.

  • Moin,


    wenn die nicht mehr genutzt werden: ja, reicht als Grund :)


    Frage ist aber, warum diese im AV gebucht, ist das nicht eher Trivialsoftware bzw. Lizenzen sind "zeitlich befristet überlassene Rechte"...?


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf,


    Ich war nie Expertin für Steuer. Anfangs hatte ich sie darein geschoben, weil ich das Program nicht verstanden habe. Und die Steuer verstehe ich immer noch nicht. Eigentlich hätte eine Steuerfirma meine UST und EÜR für 2020 machen sollen, doch die Firma wurde von Corona stark betroffen und meine Sacharbeiterin ist nicht mehr in der Firma. Kurzum, wir wurden "vergessen". Aber ich gebe nicht auf. Irgendwo in der Nähe muss es jemanden geben, der mein Chaos übernehmen kann :)

    Danke.

    Viele Grüße

    K.