Hallo zusammen,
eine unbedarfte, laienhafte Frage:
Wenn ich als Vermieter in einer Mietwohnung eine Einbauküche z.B. bereits nach 5 Jahren wieder ersetze, kann ich die alte Einbauküche für die "Restlaufzeit" von 5 Jahren trotzdem weiter absetzen?
Einerseits habe ich sie in diesem Fall ja erst zur Hälfte abgeschrieben, andrerseits existiert sie aufgrund des Ersatzes durch eine neue bereits nicht mehr.
Danke schön!