Vermietung: Alte Küche nach Ersatz vor Ablauf 10-Jahresfrist weiterhin abschreibbar?

  • Hallo zusammen,

    eine unbedarfte, laienhafte Frage:
    Wenn ich als Vermieter in einer Mietwohnung eine Einbauküche z.B. bereits nach 5 Jahren wieder ersetze, kann ich die alte Einbauküche für die "Restlaufzeit" von 5 Jahren trotzdem weiter absetzen?
    Einerseits habe ich sie in diesem Fall ja erst zur Hälfte abgeschrieben, andrerseits existiert sie aufgrund des Ersatzes durch eine neue bereits nicht mehr.
    Danke schön!

  • nein - die alte Küche muss ausgebucht werden ("Verschrottung") und für die neue fängt ein neuer AfA-Zeitraum mit 10 Jahren an.

    • Offizieller Beitrag

    existiert sie aufgrund des Ersatzes durch eine neue bereits nicht mehr.

    Stichwort: außerplanmäßige AfA

    Das WG ist im Zeitpunkt des Ausscheidens mit dem Restwert abzusetzen. Ein etwaiger Erlös aus dem Verkauf der Einbauküche oder Teilen davon ist natürlich als Einnahme bei den Einkünften aus V+V anzusetzen. Und man sollte natürlich begründen, warum etwas erforderlich war. Erst recht, wenn es vielleicht in Zusammenhang mit der Vermietung an eine nahestehende Person steht.


    Verschrottung

    Steht im Post nichts zu. Nach 5 Jahren kann ich Schrott an allem kaum glauben.