EüR bei GbR in Wiso

  • Hallo zusammen,

    ich versuche mich seit Tagen schlau zu machen, was den Jahresabschluss unserer im März 2020 gegründeten GbR angeht (Kleinunternehmerregelung). Bin bei den Beiträgen hier und der Hilfe bei Wiso leider auch nicht schlau geworden und habe nun 2 Fragen:


    1. Also ich habe nun verstanden, dass jeder eine eigene EüR mit der Einkommenssteuer machen muss. Ich bin mir aber unsicher, wie ich das in Wiso eintrage. Ich habe nun auf den Abschnitt "Selbständige" geklickt, über den ich früher auch meine EüR als Freiberufler gemacht habe. Wir haben eine 50/50 Aufteilung der Kosten. Das kann ich dort aber nirgendwo angeben. Gebe ich dann die jeweiligen Ausgaben immer mit der Hälfte des Preises in Wiso ein? Oder bin ich da einfach falsch?


    2. Ende des Jahres kamen außerdem noch Kosten dazu, die nur mir angefallen sind - kann ich da differenzieren oder müssen wir alles 50/50 aufteilen?


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Danke schonmal und LG:)

    • Offizieller Beitrag

    1. Also ich habe nun verstanden, dass jeder eine eigene EüR mit der Einkommenssteuer machen muss.

    Wo hast Du das denn gelesen? Eine GbR muss eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte abgeben und im Rahmen dessen auch eine EÜR. Das jeweilige anteilige Ergebnis aus der Feststellung hat dann jeder Beteiligte als seine Einkünfte aus der GbR als Beteiligungseinkünfte zu seiner Einkunftsart zu erklären.


    2. Ende des Jahres kamen außerdem noch Kosten dazu, die nur mir angefallen sind - kann ich da differenzieren oder müssen wir alles 50/50 aufteilen?

    Im Rahmen der GbR gibt es auch Sonderbetriebseinnahmen und auch Sonderbetriebsausgaben. Es kommt dabei natürlich darauf an, was insoweit im Gesellschaftsvertrag vereinbart worden ist.


    Genau das haben wir aber auch im Forum schon erläutert und sollte mittels der erweiterten Forumssuche so auch auffindbar sein.

  • 1. Also ich habe nun verstanden, dass jeder eine eigene EüR mit der Einkommenssteuer machen muss.

    Wo hast Du das denn gelesen? Eine GbR muss eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte abgeben und im Rahmen dessen auch eine EÜR. Das jeweilige anteilige Ergebnis aus der Feststellung hat dann jeder Beteiligte als seine Einkünfte aus der GbR als Beteiligungseinkünfte zu seiner Einkunftsart zu erklären.

    Hm habe ich das fasch verstanden? Hier z.B. ist es so erklärt, das das eine Besonderheit der GbR sei:

    https://www.vlh.de/wissen-serv…der-steuererklaerung.html

    https://www.holvi.com/de/holvi…ige/steuererklaerung-gbr/

    https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/gewerbe/gbr/ (=hier steht sogar was von Anlage S?)


    In der Regel wird in den Artikeln die ich dazu gefunden habe auf Anlage G verwiesen, bei Wiso ist das ja leider nicht ersichtlich, welche Anlage der dann nutzt, wenn ich auf den Abschnitt "Selbstständige" klicke.


    Ich hatte eine Beitrag zu der Aufteilung gesehen, aber hatte den nicht ganz verstanden, weil ich davon ausgegangen bin, dass ich die EüR mit meiner eigenen Steuererklärung einreichen muss.

  • Ja - auch die Links beschreiben doch, dass die GbR eine eigenständige Erklärung samt EÜR zu machen hat. Bei den Gesellschaftern wird dann das in der gesonderten und einheitlichen Feststellung angegebene Ergebnis in die Einkommensteuererklärung üernommen und hier ist entweder Anlage G (bei Gewerben) oder S (bei sonstiger selbständigen Tätigkeiten) zu verwenden unter "Beteligungen"

  • Ja - auch die Links beschreiben doch, dass die GbR eine eigenständige Erklärung samt EÜR zu machen hat. Bei den Gesellschaftern wird dann das in der gesonderten und einheitlichen Feststellung angegebene Ergebnis in die Einkommensteuererklärung üernommen und hier ist entweder Anlage G (bei Gewerben) oder S (bei sonstiger selbständigen Tätigkeiten) zu verwenden unter "Beteligungen"

    Oh, okay, danke für deine Erklärung :)