Wie buche ich im EÜR-Modul Einkäufe im EU-Ausland ohne Umsatzsteuer

  • Ich bin selbständig und kaufe manchmal im EU-Ausland Software ein, die ich für meine Arbeit brauche. Diese Software (die selten mehr als 100 Euro kostet) bekomme ich inzwischen häufig ohne Umsatzsteuer, wenn ich beim Arbeiter meine Umsatzsteuer-ID angebe, was ich immer mache, wenn es geht.


    Wie buche ich denn solche Ausgabe richtig im EÜR-Modul? Also welcher Buchungskreis? Oder muss ich wegen EU-Einkauf ohne Umsatz-Steuer etwas besonderes beachten?

  • Norvit

    Hat den Titel des Themas von „Wie buch ich im EÜR-Modul Einkäufe im EU-Ausland ohne Uimsatzsteuer“ zu „Wie buche ich im EÜR-Modul Einkäufe im EU-Ausland ohne Umsatzsteuer“ geändert.
  • Es gibt doch die Steuersätze für §13b 19%Vorsteuer/19%USt! Diesen Steuersatz musst du hier zwingend anwenden, weil du sowohl die Umsatzteuer abführen musst als diese dann als Vorsteuer ziehen kannst.

  • Es gibt doch die Steuersätze für §13b 19%Vorsteuer/19%USt! Diesen Steuersatz musst du hier zwingend anwenden, weil du sowohl die Umsatzteuer abführen musst als diese dann als Vorsteuer ziehen kannst.

    Danke, aber ich habe die Umsatzsteuer ja gar nicht bezahlt. Durch die Angabe meine Umsatzsteuer-ID hat sie mir der EU-Händler gar nicht ernst berechnet. Ich hab die Software zum Nettopreis bekommen.

  • Du solltest aber, denn verantwortlich bist du als Unternehmer/in. Wenn du das nicht verstehst, musst du dir fachlichen Rat holen:


    Noch einmal:

    du musst die Umsatzsteuer in Deutschland abführen und darfst dafür dann diese von dir abgeführte Umsatzsteuer gleich wieder als Vorsteuer geltend machen. Das nennt sich Steuerschuldnerschaft des Empfängers oder auf Neudeutsch Reverse Charge! Und um die Steuern hier berechnen zu können (du machst ja keinen Umsatz, sondern beziehst Leistungen aus einem EU-Land) musst du den entsprechenden Steuerschlüssel hierfür verwenden. Dann werden sowohl die Umsatzsteuer als auch die Vorsteuer gebucht und in dei UStVA übernommen.

  • Danke, das versteh ich schon eher ;) Dann ist die Idee, dass ich in so einem Fall die Umsatzsteuer statt an die Firma im EU-Ausland direkt ans Finanzamt zahle? Und dann aber von der Vorsteuer abziehen kann? Habe ich das richtig verstanden?

  • richtig - und damit dies richtig in der UStVA/UStE erfolgt, gibt es die gesonderten Umsatzsteuerschlüssel hierfür.